Okt 10 2009

EU, wie schön ist Lissabon

They've got some neck! (© Informatique)Soeben durfte sich der pol­ni­sche Prä­si­dent Lech Kaczyń­ski noch ein­mal rich­tig wich­tig füh­len. José Bar­roso, der frisch-wiedergewählte EU-Kommissionspräsident war da und der amtie­rende EU-Ratspräsident Fre­drik Rein­feldt war ange­reist, um sich anzu­schauen, wie der hüb­schere der bei­den Zwil­linge seine Unter­schrift in bütten-weißem Papier ver­grub. Eine Woche ist es her, dass auch die Iren end­lich „Yea“ gesagt haben. Beim ers­ten „Nay“ hat­ten sie die Frage anschei­nend nicht rich­tig ver­stan­den. Gnä­di­ger­weise wurde daher noch ein­mal gründ­lich auf­ge­klärt und jeder iri­schen Zei­tung ein 16-seitiges Pro­pa­gandaInfo–Blätt­chen beigelegt.

Nun wird es nicht mehr lange dau­ern, bis sich auch Tschiens Prä­si­dent Václav Klaus zu einer Unter­schrift wird über­re­den las­sen. Den Preis dazu hat er jetzt genannt: Der Prä­si­dent möchte eine Zusatz­pro­to­koll, Betreff: Besitz­an­sprü­che Ver­trie­be­ner. Es kann los­po­kert wer­den. Und wenn Angela Mer­kel mit ihrer Partei-Freundin Erika Stein­bach zur Zeit keine neuen geschichts­ver­k­lit­tern­den Gedenk­stät­ten oder ähnli­ches plant, bekommt der Klaus allem Anschein nach auch seine Extra­wurst, die Iren haben schließ­lich auch ihr Recht auf Nicht-Abtreibung bekommen.

Lech Kaczyński in Lissabon (© Archiwum Kancelarii Prezydenta RP)Der Lis­sa­bon­ner EU-Vertrag wird also in Kraft tre­ten. Als über­zeug­ter Befür­wor­ter einer euro­päi­schen Eini­gung, ach was, als über­zeug­ter Inter­na­tio­na­list sollte ich folg­lich aus dem Häus­chen sein und — wie eben die Mode­ra­to­rin im Deutsch­land­funk es ihrem Gesprächs­part­ner bei Ein­tref­fen der Eil­mel­dung vor­schlug — die Kor­ken knal­len las­sen und auf den geschlos­se­nen Ver­trag ansto­ßen. Das tsche­chi­sche Ver­fas­sungs­ge­richt wird schon nichts unan­stän­di­ges machen. Und wenn schon! Solange es nicht Frank­reich ist oder ein ande­res wich­ti­ges Land.

Erst ein paar Jahre zuvor hatte man nach dem „Non“ bzw. „Nee“ der Fran­zo­sen und Nie­der­län­der den ohne­hin schwer ver­ständ­li­chen EU-Verfassungsvertrag noch bis zur Unle­ser­lich­keit umge­schrie­ben. Als ver­meint­li­che Kon­zes­sion an den demo­kra­ti­schen Vol­kes­wil­len in die­sen Län­dern sozu­sa­gen. Der sym­bol­träch­tige Bezug auf eine gemein­same Hymne und die Europa-Flagge wurde aus Rück­sicht auf die euro­päi­sche Natio­na­lis­ten gestri­chen. Und immer­hin ward auch die Kri­tik von Links nicht über­hört und der Pas­sus vom „Bin­nen­markt mit freiem und unver­fälsch­ten Wett­be­werb“ — also die fak­tisch ver­fas­sungs­recht­li­che Festsschrei­bung der neo­li­be­ra­len Wirt­schafts­or­dung — wurde eben­falls gestri­chen.

Ireland "Vote No" (© Informatique)Gestri­chen, um selbst­ver­ständ­lich an ande­rer Stelle wie­der auf­zu­tau­chen. Per copy & paste kam der besagte Pas­sus ins „Pro­to­koll über den Bin­nen­markt und Wett­be­werb“. Und weil das besagte Pro­to­koll ein­deu­tig Bestand­teil des Uni­ons­rechts ist und ent­spre­chend ver­bind­lich, ist auch der ver­pflich­tende „Grund­satz einer offe­nen Markt­wirt­schaft mit freiem Wett­be­werb“ unver­än­dert geblieben. Da wird schon kei­ner gucken, wer­den sie sich gedacht haben. Und weil das so geschickt ist, wurde bei­nahe der gesamte Ver­trag in Zusatz­pro­to­kolle, Fuß­no­ten und Anhänge ver­frach­tet. Die Par­la­men­ta­rier beka­men nur den Ver­trags­text — eine Ansamm­lung von Ver­wei­sen — zur Abstim­mung vor­ge­legt. Die (volks-)abstimmungsberechtigten Bür­ger wur­den zur Sicher­heit erst gar nicht gefragt. In Deutsch­land sowieso nicht — aus his­to­ri­scher Ver­ant­wor­tung und so — und in Frank­reich aus Feig­heit nicht; nur in Irland stand das dum­mer­weise in der Ver­fas­sung, da ließ man halt zwei Mal abstimmen.

Die „Detail-Verbesserungen“ im neuen EU-Vertragswerk sind lei­der nicht viel mehr wert, als die in Millionen-Auflage gedruck­ter Exem­plare der nun­mehr ver­al­te­ten Ver­fas­sungs­ver­träge. Der tat­säch­lich lobens­werte Grund­rech­te­teil wurde her­aus­ge­nom­men und aus­ge­la­gert. Auf eine andere Weise als der Bin­nen­markt­teil frei­lich. So ist die Reich­weite der Grund­rechte aus der Charta selbst nicht mehr ersicht­lich. Es wird nur noch all­ge­mein auf die Euro­päi­sche Men­schen­rechts­kon­ven­tion ver­wie­sen, was zur Folge hat, dass die Grundrechte-Charta durch sim­ple Pro­kla­ma­tion einer ein­zel­nen Regie­rung inner­halb der EU außer Kraft gesetzt wer­den kann — und das sogar für ein­zelne Territorien!

Ein wei­te­res Pro­blem der Exter­na­li­sie­rung eines solch wich­ti­gen Pro­jekts stellt der Ver­fas­sungs­recht­ler Schacht­schnei­der in einem Inter­view mit (ähem…) Focus Money dar:

Die Grund­rech­te­charta ermög­licht aus­drück­lich in den auf­ge­nom­me­nen „Erläu­te­run­gen“ und deren „Nega­tiv­de­fi­ni­tio­nen“ zu den Grund­rech­ten, ent­ge­gen der durch das Men­schen­wür­de­prin­zip gebo­te­nen Abschaf­fung der Todes­strafe in Deutsch­land (Art. 102 GG), Öster­reich und anderswo, die Wie­der­ein­füh­rung der Todes­strafe im Kriegs­fall oder bei unmit­tel­bar dro­hen­der Kriegs­ge­fahr, aber auch die Tötung von Men­schen, um einen Auf­stand oder einen Auf­ruhr niederzuschlagen.

Um nicht falsch ver­stan­den zu wer­den: Euro­päi­sche Inte­gra­tion und Erwei­te­rung unbe­dingt — aber geiler!

Ein Kommentar zu “EU, wie schön ist Lissabon”

Antworten