Nun hat also gestern das Bundesverfassungsgericht über die Regelleistungen nach SGB II geurteilt, diese seien dem Grundgesetz widersprechend. Und alle sind ganz aufgeregt, obwohl das gleiche Gericht schon 2007 die Verfassungsmäßigkeit des Hartz IV genannten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (auch rückwirkend für die letzten 5 Jahre) verneint hat, obwohl der Europäische Gerichtshof es …
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Revue irrégulière pour la gauche caviar radicale

