Okt 27 2009

Three Strikes und die Angst des Monopolisten

Wir haben ja schon län­ger nichts mehr zum Thema Urhe­ber­recht geschrie­ben, und da will ich die Gele­gen­hei­ten mal nut­zen, wie­der ein­mal Wis­sens­wer­tes dar­über zu berich­ten. Schauen wir zunächst ein­mal beim fran­zö­si­schen Nach­barn vor­bei, der jetzt end­lich seine Three-Strikes-Regelung ver­ab­schie­det hat. Und im Grunde kennt man das ja: Wer drei­mal beim ille­ga­len Down­load erwischt wird, bekommt das Netz abge­dreht. Lei­der geht bei der Bericht­er­stat­tung über die 3Strikes häu­fig unter, dass man beim drit­ten Mal auch (bis) zu zwei Jahre Haft, oder eine Geld­strafe von maxi­mal € 300.000 auf­ge­drückt bekom­men kann. Das ist nur fair, denn ein Rich­ter schaut ja drauf, bei wem die Daten­lei­tung tro­cken bleibt. Das Neue an der fran­zö­si­schen Rege­lung ist jedoch die Schaf­fung einer eigen­stän­di­gen Behörde (was man eigent­lich eher den Deut­schen zutraute), die mit der Ver­fol­gung und Bestra­fung der lie­der­li­chen Rechts­bre­cher beauf­tragt wird und den Namen HADOPI (Haute Auto­rité pour la Dif­fu­sion des Œuvres et la Pro­tec­tion des Droits sur Inter­net) trägt. Die schickt, übli­cher­weise auf­grund einer Denun­zia­tion, beim ers­ten Ver­stoß ein E-Mail. Darin steht ledig­lich die IP-Adresse und der Zeit­punkt der frag­li­chen Urhe­ber­rechts­ver­let­zung. Worum es geht, oder wer ange­schwärzt hat, wir natür­lich nicht ver­ra­ten, dafür aber anschlie­ßend der Inter­net­an­schluss des Betrof­fe­nen von sei­nem Pro­vi­der über­wacht. Beim zwei­ten Mal erfolgt die­selbe Pro­ze­dur, bloß per Ein­schrei­ben. Beim drit­ten Mal ist der Pro­vi­der ver­pflich­tet, die Internet-Verbindung für 2 bis 12 Monate zu sper­ren. Außer­dem kommt der Betrof­fene auf eine Ter­ror­liste Black­list (was man eigent­lich eher den Ame­ri­ka­nern zutraute), so dass er auch bei kei­nem ande­ren Pro­vi­der einen Anschluss erhält. Bezah­len muss er sei­nen Anschluss natür­lich wei­ter­hin. Er muss auch bewei­sen, dass er unschul­dig ist, und er kann natür­lich auch nach wie vor von den Mono­po­lis­ten des geis­ti­gen Eigen­tums zivil­recht­lich abge­mol­ken wer­den. Eine Ein­spruchs­mög­lich­keit ist nicht vor­ge­se­hen. Wie gesagt, min­des­tens fair.

Die Fran­zo­sen nen­nen das „Digi­tale Guillotine“.

Und wie ihr ana­lo­ges Vor­bild ist auch diese ein Instru­ment der Angst. Der Angst von Urhe­ber­rechts­mo­no­po­lis­ten vor jeg­li­cher tech­ni­scher Inno­va­tion. John Phi­lip Sousa hat in sei­nem Auf­satz „The Menace of Mecha­ni­cal Music“ schon 1906 die These ver­tre­ten, dass es bald keine Kom­po­nis­ten mehr gäbe, setz­ten sich die Gram­mo­phone und Repro­duk­ti­ons­kla­viere durch. Ein sehr schö­nes Wort — Repro­duk­ti­ons­kla­vier. Das Gram­mo­phon und seine Hi-Fi-Stereo-Nachfolger haben sich aller­dings durch­ge­setzt, dann ist die Krea­ti­vi­tät explo­diert. Sousa dürfte davon nur noch die Anfänge mit­be­kom­men haben, er ist 1932 gestor­ben, und ein Jahr spä­ter hat der blinde Jazz-Pianist Art Tatum sein ers­tes Album Tiger Rag auf­ge­nom­men. Man sollte die­sen Befürch­tun­gen ein­fach kei­nen Glau­ben schen­ken. Andern­falls sollte man sich gut über­le­gen, wor­auf man sich einlässt.

We are going to bleed and bleed and hemor­r­hage, unless this Con­gress at least pro­tects one indus­try that is able to retrieve a sur­plus balance of trade and whose total future depends on its pro­tec­tion from the sava­gery and the rava­ges of this machine.

Es geht um den Video­re­cor­der. Es spricht der Lob­by­ist der Film­in­dus­trie, Jack Valenti. Der Name alleine hört sich doch schon so derb nach Mafia an, oder? Und was er erzählt auch! Hol­ly­wood hat natür­lich bes­tens am VCR ver­dient. Dass die Leute sich mit den Grund­be­dürf­nis­sen der Men­schen aber auch immer so ver­tun. Des­halb kann man ja auch am urhe­be­rechts­wid­ri­gen Down­load noch ganz gut ver­die­nen, wie eine schi­cke Prä­sen­ta­tion der Firma Digi­Rights Solu­tion GmbH zeigt, indem sie ein­fach mal den Ertrag lega­ler und ille­ga­ler Down­loads vergleicht.

  • ca. € 0,60 (netto) pro legal ver­kauf­tem Down­load gegen­über € 90,00 pro erfass­ten ille­ga­len Down­load bei Rechts­ver­let­zern, die zahlen
  • Der Ertrag bei erfass­ten und bezahl­ten ille­ga­len Down­loads ist das 150 fache!
  • Das bedeu­tet: Wenn 1.250 Rechts­ver­let­zer erfasst wer­den, die zah­len, müss­ten zur Erwirt­schaf­tung des ent­spre­chen­den Ertra­ges 150.000 Down­loads legal ver­kauft werden
  • Bei einer Zahl­quote von 25 % müss­ten also pro Monat 5.000 ille­gale Down­loads eines bestimm­ten Pro­duk­tes erfasst werden.
  • Dies ist pro Woche eine Erfas­sungs­zahl von 1.000, was bei gut lau­fen­den The­men rea­lis­tisch ist
  • Die Zahl­quote wird durch Ver­gleichs­schlüsse und Raten­zah­ler regel­mä­ßig bei einem durch­schnitt­li­chen Über­wa­chungs– und Bear­bei­tungs­zeit­raum von 6 Mona­ten gesteigert

Mit dem Geld kann man dann Lob­by­is­ten wie Jack Valenti bezah­len, die dafür sor­gen, dass freier Tausch von Kul­tugü­tern wei­ter­hin kri­mi­na­li­siert wird, damit man denen, die man dabei erwischt, das Geld aus der Tasche zie­hen kann, um damit Lob­by­is­ten… you get it.

Ein Kommentar zu “Three Strikes und die Angst des Monopolisten”

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