$ 675.000
So kanns gehen. 30 Songs runtergeladen, schon hat man über eine halbe Millionen Dollar Schulden an der Backe.
If that $675,000 stands, I will be filing for bankruptcy.
Was bleibt Joel Tenenbaum auch anderes übrig? Anders als Tim Reynolds, der geistreiche Anwalt der RIAA, wird Joel diese Summe wohl so schnell nicht aufbringen können. Und das Urteil ist noch milde ausgefallen. Im Höchstfall hätte die Jury der Geschworenen eine Strafe von 4,5 Millionen Dollar aussprechen können. Eine Jury übrigens, aus der vorher sämtliche Kandidaten gestrichen wurden, die schon mal Erfahrung mit P2P gemacht hatten. Eine Jury, die, nach Joels Geständnis, nur noch über die Höhe der Strafzahlung entscheiden musste.

Joel Tenenbaum und Charles Nesson
Nun ja, Piraterie ist kein Kavaliersdelikt, wie Katharina Dockhorn heute in der Welt festgestellt und messerscharf begründet hat:
Die Mehrzahl der Anbieter illegal ins Netz gestellter Entertainment-Programme [sic!] sitzt jedoch dort, wo sie die Justiz der westlichen Demokratien nicht verfolgen kann — etwa in Togo oder Russland. Weltweit wird ihre Zahl auf rund 300 geschätzt. 170 sind im deutschsprachigen Raum gelistet. Fünf Milliarden Euro Schaden richten sie jährlich an. Mit steigender Tendenz.
Togo ist anscheinend immer noch deutschsprachig, ansonsten wird es für die Argumentationskette echt eng. Egal, denn die bürgerliche Presse kann sich einer funktionierenden Herrschaftsjustiz erfreuen, die jeden verurteilt, der es, wenn auch vermutlich unbeabsichtigt, wagt, die herrschende Verwertungslogik in Frage zu stellen — sei es Jammie Thomas-Rasset, die Piratenbucht oder eben Joel Tenenbaum. Eine digitale Dividende kann und darf es für den Verbraucher nicht geben, nachdem auch im letzten Staat das Copyright den Vorstellungen der Rechteburgeoisie angepasst wurden.
Joel Tenenbaum is a ‘hardcore, habitual, long-term, persistent infringer’.
Hier wird der einzelne User, der seinen musikalischen Neigungen nachgeht, zum strafwürdigen Subjekt. Diesen Anspruch der Musikindustrie, eine bis ins Kleinste kontrollierte Verwertungssituation zu fordern, und umzusetzen, darf man ruhig totalitär nennen. Wer hat wann was gehört, gesungen, vorgelesen? Wer hat wann was gedacht, gemeint, geträumt? Von Musikverbrechen zu Gedankenverbrechen ist es nur ein kleiner Schritt auf einem Weg, der gepflastert ist mit Urteilen, wie sie heute im Fall Tenenbaum vs. RIAA ergangen sind.