$ 675.000

So kanns gehen. 30 Songs run­terge­laden, schon hat man über eine halbe Mil­lio­nen Dol­lar Schulden an der Backe.

If that $675,000 stands, I will be fil­ing for bankruptcy.

Was bleibt Joel Tenen­baum auch anderes übrig? Anders als Tim Reynolds, der geistre­iche Anwalt der RIAA, wird Joel diese Summe wohl so schnell nicht auf­brin­gen kön­nen. Und das Urteil ist noch milde aus­ge­fall­en. Im Höch­st­fall hätte die Jury der Geschwore­nen eine Strafe von 4,5 Mil­lio­nen Dol­lar aussprechen kön­nen. Eine Jury übri­gens, aus der vorher sämtliche Kan­di­dat­en gestrichen wur­den, die schon mal Erfahrung mit P2P gemacht hat­ten. Eine Jury, die, nach Joels Geständ­nis, nur noch über die Höhe der Strafzahlung entschei­den musste.

Joel Tenenbaum und Charles Nesson

Joel Tenen­baum und Charles Nesson

Nun ja, Pira­terie ist kein Kava­liers­de­likt, wie Katha­ri­na Dock­horn heute in der Welt fest­gestellt und messer­scharf begrün­det hat:

Die Mehrzahl der Anbi­eter ille­gal ins Netz gestell­ter Enter­tain­ment-Pro­gramme [sic!] sitzt jedoch dort, wo sie die Jus­tiz der west­lichen Demokra­tien nicht ver­fol­gen kann — etwa in Togo oder Rus­s­land. Weltweit wird ihre Zahl auf rund 300 geschätzt. 170 sind im deutschsprachi­gen Raum gelis­tet. Fünf Mil­liar­den Euro Schaden richt­en sie jährlich an. Mit steigen­der Tendenz.

Togo ist anscheinend immer noch deutschsprachig, anson­sten wird es für die Argu­men­ta­tions­kette echt eng. Egal, denn die bürg­er­liche Presse kann sich ein­er funk­tion­ieren­den Herrschaft­sjus­tiz erfreuen, die jeden verurteilt, der es, wenn auch ver­mut­lich unbe­ab­sichtigt, wagt, die herrschende Ver­w­er­tungslogik in Frage zu stellen — sei es Jam­mie Thomas-Ras­set, die Piraten­bucht oder eben Joel Tenen­baum. Eine dig­i­tale Div­i­dende kann und darf es für den Ver­brauch­er nicht geben, nach­dem auch im let­zten Staat das Copy­right den Vorstel­lun­gen der Rechte­bur­geoisie angepasst wurden.

Joel Tenen­baum is a ‘hard­core, habit­u­al, long-term, per­sis­tent infringer’.

Hier wird der einzelne User, der seinen musikalis­chen Nei­gun­gen nachge­ht, zum strafwürdi­gen Sub­jekt. Diesen Anspruch der Musikin­dus­trie, eine bis ins Kle­in­ste kon­trol­lierte Ver­w­er­tungssi­t­u­a­tion zu fordern, und umzuset­zen, darf man ruhig total­itär nen­nen. Wer hat wann was gehört, gesun­gen, vorge­le­sen? Wer hat wann was gedacht, gemeint, geträumt? Von Musikver­brechen zu Gedanken­ver­brechen ist es nur ein klein­er Schritt auf einem Weg, der gepflastert ist mit Urteilen, wie sie heute im Fall Tenen­baum vs. RIAA ergan­gen sind.

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