Bonne nuit JLG !

Vous étiez un héros de mes études de cinéma. Vos premiers films sont probablement l'une des raisons pour lesquelles je suis parti en France à l'époque. Je ne l'ai jamais regretté, au contraire : J'en suis reconnaissant. Même si je n'avais plus tout à fait compris vos films des dernières décennies, je les ai tous vus et je me suis senti compris - du moins dans un sentiment que le cinéma peut et doit être politique, toujours. Je chérirai votre œuvre. Merci.

Nach dem Verkauf

Die Redaktion verlässt die Cahiers du cinéma

Die Pressemit­teilung der Redak­tion im Wort­laut (aus dem Französischen):

Die Redak­tion hat beschlossen, die Cahiers du ciné­ma zu ver­lassen. Die bei den Cahiers angestell­ten Jour­nal­is­ten nehmen die Ver­set­zungsklausel (“clause de ces­sion”) in Anspruch, eine Gewis­sensklausel, die das Recht von Jour­nal­is­ten bei einem Eigen­tümer­wech­sel schützt.

Zu den neuen Aktionären gehören acht Film­pro­duzen­ten, was bei ein­er Zeitschrift, die sich der Filmkri­tik wid­met, einen unmit­tel­baren Inter­essenkon­flikt schafft. Welche Artikel auch immer über die Filme dieser Pro­duzen­ten veröf­fentlicht wer­den, sie ste­hen im Ver­dacht der Gefälligkeit.

Die von den Aktionären zunächst angekündigte Unab­hängigkeitschar­ta wurde durch bru­tale Ankündi­gun­gen in der Presse bere­its wider­legt. Uns wurde kom­mu­niziert, die Zeitschrift solle sich “wieder auf das franzö­sis­che Kino konzen­tri­eren”. Die Ernen­nung von Julie Lethi­phu, der Vor­sitzen­den der SRF (Société des Réal­isa­teurs de Films), zur Gen­eraldirek­torin der Zeitschrift ver­stärkt die Befürch­tun­gen vor einem Ein­fluss der franzö­sis­chen Filmgemeinde.

Man teilte uns mit, dass das Mag­a­zin “ein­ladend” und “schick” wer­den solle. Die Cahiers du ciné­ma waren jedoch ent­ge­gen der Behaup­tung der Aktionäre nie eines von bei­den. Die Cahiers waren immer eine engagierte kri­tis­che Zeitschrift, die klare Posi­tio­nen ver­trat. Der berühmteste Artikel der Zeitschrift ist der von François Truf­faut, “Une cer­taine ten­dance du ciné­ma français” (1954), in dem der Autor die Bürg­er­lichkeit eines Teils des franzö­sis­chen Kinos geißelt. Es wider­spräche dem Charak­ter der Cahiers, sie in eine Glitzer- und Glam­our-Vit­rine oder in eine Plat­tform zur Förderung des franzö­sis­chen Autorenk­i­nos zu verwandeln.

Zu den neuen Aktionäre gehören auch macht­na­he Geschäft­sleute. Die Cahiers du ciné­ma haben sich gegen die medi­ale Behand­lung der Gelb­west­en, gegen die Refor­men, die die Uni­ver­sität (Par­cour­sup) und die Kul­tur (Pass Cul­ture) betr­e­f­fen, gewandt und die Legit­im­ität des Kul­tur­min­is­ters in Frage gestellt, der im Übri­gen die Über­nahme dieses pri­vat­en Unternehmens öffentlich begrüßte. Auch hier haben die Aktionäre Inter­essen, die uns in Frage stellen.

Schließlich lehnen wir zu ein­er Zeit, in der die gesamte Presse von den großen Telekom­mu­nika­tions­fir­men aufgekauft wurde und die Chefs von Meet­ic, Free und BFM Busi­ness Angels spie­len, diese Konzen­tra­tion von Zeitschriften in den sel­ben Hän­den ab.

Die Redak­tion der Cahiers du ciné­ma
(27/02/20)

Erdogan ./. Böhmermann Merkels Entscheidung: machtpolitisch ungewohnt dämlich

Selt­sam nervös und kurzat­mig wirk­te sie heute bei diesem denkwürdi­gen Pres­seter­min im Kan­zler­amt: Für Erdo­gan und gegen Böh­mer­mann! Ihre Begrün­dung ist zunächst sog­ar uner­wartet kon­se­quent. Ohne ihre Argu­mente teilen zu müssen, erscheinen sie auf den ersten Blick fast nachvol­lziehbar: von wegen Gewal­tenteilung, Gesetz wird über­ar­beit­et und dann auch noch ein paar deut­liche Worte in Rich­tung Ankara. Doch wenn der Glanz des gespin­doc­tore­den Manuskripts erst ein­mal ver­flo­gen ist — Merkels Entschei­dung sieht macht­poli­tisch sog­ar unge­wohnt däm­lich aus.

§ 104a StGB gibt der Regierung die äußerst sel­tene Gele­gen­heit, darüber zu entschei­den, ob auf ein Strafver­lan­gen ein­er aus­ländis­chen Regierung auch eine Strafver­fol­gung ein­geleit­et wer­den soll. Es han­delt sich um eine poli­tis­che Entschei­dung über einen strafrechtlichen Vor­gang, die für diesen sog­ar aus­drück­lich nötig ist. 

Ein Votum *für* eine Strafver­fol­gung ist damit — anders als Merkel es darstellt — selb­stver­ständlich per se eine Bee­in­flus­sung der Jus­tiz. Wie heißt es so schön: Wo kein Kläger, da kein Richter. Wo keine Regierungsentschei­dung, da kein Ver­fahren! Die Ein­mis­chung ist dem Para­graphen sozusagen imma­nent. Nochmal: Zu sagen, man über­lasse die Entschei­dung der Jus­tiz, ist bere­its eine juris­tisch rel­e­vante Entschei­dung. Streng genom­men spricht der Para­graph sog­ar nicht ein­mal davon, dass sich die Regierung über­haupt für oder gegen irgend etwas entschei­den muss. Merkel hätte die Entschei­dung sog­ar aus­sitzen kön­nen. Indem sie sich aber so entschei­det, wie sie es getan hat, vergibt sie gle­ichzeit­ig die Chance, sich innen­poli­tisch demon­stra­tiv im Sinne ihrer Wäh­ler und Bürg­er zu posi­tion­ieren: pro Mei­n­ungs­frei­heit, pro Satire­frei­heit, pro Presse­frei­heit. Art. 5 GG — wenn Recht­san­wälte ein Lieblings­grun­drecht wählen sollen, nicht sel­ten ist es dieser Artikel. Merkel lässt den Trumpf links liegen und über­lässt ihn SPD und Oppo­si­tion. Warum nur?

Als Merkel sich das let­zte Mal — ohne Trip­pelschritt und Rumge­merkel — tat­säch­lich aus Überzeu­gung zu etwas bekan­nt hat (“Wir schaf­fen das!”), ist sie damit ziem­lich hart gelandet. Klar hat sie von der poli­tis­chen Linken Beifall dafür bekom­men, aber die wählt eben nicht die CDU, wie man bei den let­zten Land­tagswahlen in Baden-Würt­tem­berg, Rhein­land-Pfalz und Sach­sen-Anhalt sehen kon­nte — egal wie flüchtlings­fre­undlich, homophil oder fortschrit­tlich sich die Partei mal wieder gibt. Wem will sie also dies­mal imponieren?

Allein zur außen­poli­tis­chen Agen­da passt Merkels Entschei­dung. Der Türkei-Deal bleibt unge­fährdet und sie muss sich vor keinem Erdo­gan wegen ver­meintlich­er poli­tis­chen Ein­flussnahme in den Rechtsstaat recht­fer­ti­gen — alles unab­hängig hierzu­lande und in seinem Sinne. Erpress­bar, wie manche Beobachter meinen, macht sie sich dadurch nicht. Im Gegen­teil: Für poten­tiell flüchtlings­dealfähige Despoten ist Merkel berechen­bar­er und attrak­tiv­er gewor­den. Die Mauer um Europa kann also weit­er hochge­zo­gen wer­den. Die Sache hat allerd­ings einen entschei­den­den Denk­fehler. Wenn Merkel glaubt, jet­zt wieder am recht­en Rand punk­ten zu kön­nen — und darum geht es doch der Macht­poli­tik­erin in ihr langfristig immer — täuscht sie sich. Die sehen die Böh­mi-Entschei­dung nur als einen weit­eren Beweis für Merkels Ver­rat an ihrem geliebten Sch­land. Hier Boden gut zu machen — und das wäre an dieser Stelle tat­säch­lich möglich gewe­sen — hat sie ver­passt. Es scheint, als ob Merkel ihr poli­tis­ch­er Instinkt flücht­en gegan­gen ist.