Charles Nesson vs. Musikindustrie

Seit dem Pirate Bay-Urteil ist es im deutschsprachi­gen Netz rund um das The­ma File­shar­ing (lei­der) wieder etwas ruhiger gewor­den. In den USA ist das etwas anders, denn dort sorgt der Fall des Roy­al Joel Tenen­baum, vor allem aber dessen Vertei­di­ger, der Har­vard-Pro­fes­sor Charles Nes­son mit ungewöhn­lichen The­sen für Aufsehen.
So argu­men­tiert Nes­son im Fall Tenen­baum, dass es völ­lig irrel­e­vant ist, ob und wie viel Musik sein Man­dant ille­gal über das Kazaa-Net­zw­erk herun­terge­laden hat, da ein Gebrauch, der auss­chließlich auf den pri­vat­en Genuss aus­gerichtet ist, unter die soge­nan­nten fair-use-Regelung fällt. Diese ungeschriebene Regel des us-amerikanis­chen Copy­rights ist hierzu­lande nicht gebräuch­lich, und gibt einem Richter rel­a­tiv großen Entschei­dungsspiel­raum. Sie basiert auf fol­gen­den Faktoren: 

1. the pur­pose and char­ac­ter of your use
2. the nature of the copy­right­ed work
3. the amount and sub­stan­tial­i­ty of the por­tion taken
4. the effect of the use upon the poten­tial market. 

Fol­gt man dieser Über­legung, wird schnell klar, wie viel Schadenser­satz die Labels von einem File­shar­er erwarten kön­nen — $0. Dabei kommt noch eine andere Beson­der­heit des Copy­rights ins Spiel. In den USA gibt es in Urhe­ber­rechts­fra­gen einen Unter­schied zwis­chen statu­to­ry dam­ages und actu­al dam­ages. Bei den statu­to­ry dam­ages bekom­men die Rechtein­hab­er einen bes­timmte Entschädi­gungs­be­trag pro ille­gal erwor­ben­em Werk (in den USA beträgt diese Spanne zwis­chen $750 und $30000), bei den actu­al dam­ages gibt es eine Entschädi­gung für den ent­gan­genen Prof­it. Diese bei­den soll­ten jedoch gle­ich sein, sagt Nes­son, anson­sten wäre es absurd, wenn es zwei vol­lkom­men unab­hängige Entschädi­gungs­for­men gäbe. Da den Rechtein­hab­ern durch indi­vidu­elles, nicht-kom­merzielles File­shar­ing kein Schaden entste­ht (das Gegen­teil scheint eher der Fall zu sein), sind die actu­al dam­ages gle­ich null, und damit die statu­to­ry dam­ages eben­so. Das hat mit dem konkreten Fall Tenen­baum natür­lich nicht so viel zu tun, aber es scheint, als wolle Charles Nes­son im Gericht von Mass­a­chu­setts ein großes Feuer­w­erk zünden.

Doch das ist längst noch nicht alles. Nes­son will vor Gericht erre­ichen, dass hor­rende statu­to­ry dam­ages für nichtig erk­lärt wer­den (im Fall Tenen­baum geht es bspw. um 7 Songs, für die er Schadenser­satz in Höhe von $1000000, also 1 Mil­lio­nen Dol­lar zahlen soll). Diese Sum­men wer­den meis­ten nur dazu benutzt, um die Men­schen der­art zu verängsti­gen, dass sie sich zu ein­er außerg­erichtlichen Zahlung von ein paar tausend Dol­lar bere­it erk­lären. Sollte Nes­son jedoch Erfolg haben, dann wären diese Ein­schüchterun­gen ihrer­seits eben­falls ille­gal, und Nes­son kön­nte all die paar tausend Dol­lar von der Musikin­dus­trie zurück­fordern, die sie in den let­zten zehn Jahren eingetrieben hat. Außer­dem stellt er ein Team zusam­men, um mehr solch­er Fälle übernehmen zu können.

And Nes­son & Co. aren’t fin­ished yet. Deb­bie Rosen­baum, who han­dles PR for the Har­vard Law stu­dents, says that the stu­dents “will need to recruit more stu­dents to work on Joel’s case in the Fall, so we will hope­ful­ly be able to have enough man­pow­er to take on even more cas­es then.”

Bil­lion-Dol­lar-Char­lie ist also gut im Geschäft, allerd­ings hat er auch dur­chaus noch andere Inter­essen. Er fordert, dass Pok­er an amerikanis­chen Schulen unter­richtet wird, da das Spiel Ver­hand­lungs­fähigkeit­en, die Fähigkeit Risiken abzuschätzen und strate­gis­ches Denken ver­mit­telt, er ver­trat den Her­aus­ge­ber des High Times Mag­a­zines als dieser die Mar­i­jua­na-Geset­zge­bung im Staat Mass­a­chu­setts ange­grif­f­en hat, mit dem Argu­ment, dass der Krim­i­nal­isierung von Haschisch ein­er ratio­nalen Grund­lage ent­behre, 1971 ver­trat er Daniel Ells­berg im soge­nan­nten Pen­ta­gon-Papiere-Fall, und 1997 grün­dete er das Berk­man Cen­ter for Inter­net & Soci­ety, dass sich mit juris­tis­chen Fra­gen des Cyber­space auseinan­der­set­zt. Sein neuester Clou: er lässt Radio­head im Gericht­saal auftreten, wo sie natür­lich für seinen Man­dan­ten Stel­lung beziehen. Und schon allein dafür gebührt ihm jet­zt das Schluss­wort.

Joel’s case is indica­tive of a far greater trend. Bet­ter under­stand­ing of how today’s gen­er­a­tions inter­act with dig­i­tal media will help us shape our reg­u­la­to­ry and edu­ca­tion­al frame­works in a way that advances the pub­lic inter­est and bet­ter pro­motes “the Progress of Sci­ence and use­ful Arts.”

2 Meinungen zu “Charles Nesson vs. Musikindustrie

  1. […] Nix da! Die War­nung erre­icht uns noch rechtzeit­ig, aus­ge­sprochen von einem amerikanis­chen Anwalt im Fall Joel Tenen­baum vs. […]

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