Das Urteil — Knast und Kohle

hieß es für die Betreiber von The Pirate Bay. Der Richter und seine Schöf­fen fol­gten in ihrer Urteils­find­ung voll und ganz der Lin­ie der Staat­san­waltschaft, und wer­fen damit Fra­gen auf, die sie sel­ber wohl nicht beant­worten kön­nen. Warum wird beispiel­sweise Google nicht für die tätige Bere­it­stel­lung a.k.a. Bei­hil­fe zu Urhe­ber­rechtsver­let­zun­gen belangt? Warum wird Rhein­metall nicht wegen Bei­hil­fe zu hundert‑, ja tausend­fachem Mord angeklagt? Denn nach dem Rechtsver­ständ­nis des Schöf­fen­gerichts wäre das eine fast zwin­gende Kon­se­quenz. Man stellt ein Werkzeug zur öffentlichen Ver­fü­gung, und muss dann für jedes Verge­hen jeden Nutzers ger­adeste­hen. Microsoft muss Schmerzens­geld zahlen, weil die Atten­täter vom 11.09. ihre Anschlagspläne mit MS Office erstellt haben.

Jed­er sieht die Fehlleis­tun­gen eines solchen Argu­men­ta­tion­s­musters, es ist eigentlich klar, dass der Fall vor dem höch­sten schwedis­chen Gericht entsch­ieden wer­den wird, und so haben die Verurteil­ten ein entsprechen­des Vorhaben auch bere­its angekündigt. Die Gegen­seite dürfte das ähn­lich sehen. Und obwohl noch ein paar Instanzen zu über­sprin­gen sind, und wir uns alle in Ruhe der Frage wid­men kön­nten, was die ellen­lange Beschrei­bung des Gemäldes Las Meni­nas in Die Ord­nung der Dinge eigentlich soll, scheint das The­ma weit­er­hin zu faszinieren.

Die Welt vere­in­nahmt das Urteil bspw. auf ihre eigene, zuver­läs­sig vorherse­hbare Weise für die Sache des ange­blichen Bünd­niss­es zwis­chen schwedis­ch­er Verurteilung und deutsch­er Zen­surbe­mühun­gen.

Noch ein paar Piraten­bucht­en mehr, und das neue Bünd­nis von Urhe­ber­rechtss­chützern und jenen, die entschlossen­er gegen Kinder­pornografie, Gewaltver­her­rlichung, Glücksspiel oder Extrem­is­mus im Netz vorge­hen wollen — es steht.

Ja ja. Eine weitschweifige Geschichte von Helden und Zauberei. Und obwohl bei vie­len The­men recht beson­nen, trotzt auch die FAZ der all­ge­meinen Unaufgeregth­eit, und ver­steigt sich in krud­este Behauptungen:

Den „Pirate Bay“-Betreibern dage­gen fällt zu ihrer Recht­fer­ti­gung nur der zynis­che Satz ein, es sei eben schon immer schw­er gewe­sen, als Kün­stler zu leben. Dass sie mit dieser zutief­st kun­st­feindlichen Ansicht nicht alle­in­ste­hen, zeigen ähn­liche Äußerun­gen aus den Rei­hen der Open-Source-Bewe­gung oder beispiel­sweise des Chaos Com­put­ers Clubs.

Lei­der ste­ht die Zeitung mit ein­er der­art real­itäts­feindlichen Ansicht momen­tan nicht mal so alleine da, und es scheint, dass ihre Autoren immer nocht nicht den Arsch hochbekom­men habe, um sich endlich ein­mal zu fra­gen, wo denn evtl. die pos­i­tiv­en Seit­en dieser Bewe­gung seien kön­nten, und ob man dazu nicht mal sach­lich Stel­lung nehmen kann, zumal das Urteil aus juris­tis­ch­er Sich kaum was taugt.
Denn entwed­er endet der Prozess mit einem Freis­pruch, was eine herbe Nieder­lage für die Rechtein­hab­er wäre, oder er endet mit einem Urteil, dessen kon­se­quente Ausle­gung in einem kap­i­tal­is­tis­chen Sys­tem nicht möglich ist. Das hat sog­ar die zu diesem The­ma son­st eher ein­seit­ig berich­t­ende SZ begriffen:

Und an diesem Punkt wird es sehr, sehr heikel: Denn die tech­nis­chen Voraus­set­zun­gen zur Her­stel­lung ille­galer Kopi­en bietet fast jed­er Com­put­er, und beteiligt daran sind die Provider — also die kom­merziellen Anbi­eter von Inter­net-Verbindun­gen — eben­so wie die Betreiber von Such­maschi­nen oder auch von gewis­sen Web­sites und Foren.

Der große Knall ist also aus­ge­blieben, das Urteil erzeugt eher Rat­losigkeit. Und so wird seit­ens der Musikin­dus­trie schon die näch­ste Eskala­tion­sstufe gezün­det. Man möge doch, so MI-Chef Dieter Gorny, Seit­en wie The Pirate Bay auch gle­ich in die neue Sper­rliste aufnehmen, die ger­ade für die Kinder­pornogra­phie in Betrieb genom­men wurde, und die es ohne jegliche geset­zliche Grund­lage ermöglicht, unlieb­same Inhalte nach Gut­dünken des Bun­deskrim­i­nalamtes (BKA) zu sper­ren und zu fil­tern. Diese Lis­ten wer­den aber mit Sicher­heit auch vor einem Gericht lan­den und vielle­icht gibt es dann auch in Deutsch­land ein wenig Spectrial.

4 Meinungen zu “Das Urteil — Knast und Kohle

  1. […] Däne­mark. Kleines, aber pikantes Detail am Rande: Der Richter, der die Betreiber der Piraten­bucht verurteilt hat, ist Mit­glied in ein­er Organ­i­sa­tion zum Schutz des Urhe­ber­rechts, in dem auch Repräsentanten […]

  2. […] dem Pirate Bay-Urteil ist es im deutschsprachi­gen Netz rund um das The­ma File­shar­ing (lei­der) wieder etwas ruhiger […]

  3. […] wagt, die herrschende Ver­w­er­tungslogik in Frage zu stellen – sei es Jam­mie Thomas-Ras­set, die Piraten­bucht oder eben Joel Tenen­baum. Eine dig­i­tale Div­i­dende kann und darf es für den Ver­brauch­er nicht […]

  4. […] auf Schwe­den ausübten, damit diese unter anderem gegen die Pirate Bay vorgin­gen. Das Ergeb­nis ist bekan­nt und wurde vor kurzem in zweit­er Instanz bestätigt (mit nun kürz­eren Haft‑, dafür höheren […]

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