Der Bock als Gärtner

Oder ein Richter namens Tomas Norström als Richter im Ver­fahren gegen the Pirate Bay, es läuft wahrschein­lich auf das Gle­iche hin­aus. Denn wie bere­its im Mai bekan­nt wurde, ist eben dieser Richter Mit­glied ein­er Organ­i­sa­tion, die sich für den stärk­eren Schutz des Urhe­ber­rechts ein­set­zt, und den unver­fänglichen Namen Swedish Copy­right Asso­ci­a­tion trägt. Rein zufäl­lig sind dort auch die Anwälte der Musik­fir­men vertreten, die gegen die Betreiber von The Pirate Bay geklagt hat­ten, namentlich Hen­rik Pon­tén, Peter Danowsky, und Monique Wad­st­ed. Dass Norström auch noch im Vor­stand der Swedish Asso­ci­a­tion for the Pro­tec­tion of Indus­tri­al Prop­er­ty sitzt (eine Lob­by­gruppe, die eben­falls für eine Ver­schär­fung der Urhe­ber­recht ein­tritt), fällt da schon kaum mehr ins Gewicht.

Als die vier Angeklagten ihre Ein­sprüche gegen das Urteil ein­re­icht­en, stützten sie sich unter anderem auf diese Tat­sache, und war­fen dem Richter Befan­gen­heit vor. Wie jet­zt (glück­licher­weise erst nach der Europawahl — son­st hät­ten sich die Pirat­en wahrschein­lich über ein zweis­tel­liges Ergeb­nis freuen kön­nen) bekan­nt wurde, sieht das Bezirks­gericht in Stock­holm das anscheinend anders. Die Stock­holmer Richter meinen, aus der Mit­glied­schaft Norström in den Organ­i­sa­tio­nen sei nicht auf Befan­gen­heit zu schließen. Vielmehr habe sich der Richter dort in Urhe­ber­rechts­fra­gen fort­ge­bildet und Infor­ma­tio­nen über neue Entwick­lun­gen einge­holt. Der Richter Norström sei im Gegen­teil sog­ar zu loben, da er sich bemühe, mit den aktuellen Entwick­lun­gen in Urhe­ber­rechts­fra­gen Schritt zu halten.

Das ist jedoch nicht das erste Mal, dass im Pirate Bay-Fall die ein oder andere Augen­braue zu heben gibt. Vor einem Jahr sorgte Jim Keyz­er für ähn­lich­es Auf­se­hen. Der hat­te als Polizist den Fall unter­sucht, wech­selte anschließend zu Warn­er Bros., und nahm ein paar Monate später wieder seine alte Stel­lung bei der Polizei ein. Lei­der musste Warn­er zugeben, dass er bere­its für das Unternehmen gear­beit­et hat, als er noch Polizist, und mit der Unter­suchung der Piraten­bucht beschäftigt war. Selb­stver­ständlich ist Keyz­er als Zeuge der Anklage aufgerufen wor­den, obwohl vorher beständig das Gegen­teil behauptet wor­den war.

Angesichts solch­er Ver­strick­un­gen wird klar, begin­nt man an der Unab­hängigkeit des schwedis­chen Rechtssys­tems zu zweifeln, vor allem in Schwe­den. Und so ist auch der Erfolg der Piraten­partei bei der Europawahl bei näher­er Betra­ch­tung wohl nicht nur auf die Forderung nach kosten­losen Musik­down­loads für alle zu reduzieren, son­dern erk­lärt sich vielmehr aus solchen Missstän­den in der ange­blich unab­hängi­gen Justiz.

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