Hasenfüßige Osterlektüre


Es ist Ostern. Eine Zeit, die ich tra­di­tioneller­weise in einem Haushalt mit gutem Essen und einem FAZ-Abon­nement ver­bringe. Es ist ein wenig wie Wei­h­nacht­en mit Sonne, nur mit Lamm statt Gans. So komme ich ein­er­seits in den Genuss famil­iär­er Haus­man­nskost, aber ander­er­seits auch in die Ver­legen­heit, den kon­ser­v­a­tiv­en Blödsinn der “Zeitung für Deutsch­land” zu lesen. “Schut­z­los aus­geliefert” war wieder ein­mal ein her­vor­ra­gen­des Beispiel für die dig­i­tale Unmündigkeit eines Ver­lags. Der Autor Jan Hege­mann, seines Zeichens Prof für Urhe­ber- und Medi­en­recht an der FU Berlin, plädiert in sein­er unter “Staat und Recht” veröf­fentlicht­en Schrift für ein neues Leis­tungss­chutzrecht für Presseverlage.

Nach sein­er Mei­n­ung ist es für die großen Rechtsabteilun­gen der Zeitungs-Ver­lage zur Zeit ein­fach viel zu schwierig, Pri­vat­per­so­n­en oder Inter­net­di­en­ste zu verklagen:

Der Ver­leger muss im Prozess gegen einen [Urheberrechts-]Verletzer das Beste­hen auss­chließlich­er Nutzungsrechte an dem über­nomme­nen Beitrag beweisen. Das ist aufwendig und scheit­ert spätestens dann, wenn der Jour­nal­ist dem Ver­leger, was jeden­falls im Bere­ich der Tageszeitun­gen den geset­zlichen Nor­mal­fall darstellt, lediglich ein­fache Nutzungsrechte eingeräumt hat.

Unvorstell­bar! Wenn der ach so ohn­mächtige Ver­leger nicht ein­fach mal behaupten kann, dass ihm die Rechte gehören und er das auch noch beweisen muss, wo kom­men wir da hin?! Da ist das Ende von Abend­land und Rechtsstaat nicht mehr weit, “da ein Demokratie ohne Presse und Pres­se­vielfalt nicht lebens­fähig ist.”

Hege­mann erwäh­nt zwar mit keinem Wort den laufend­en Rechtsstre­it der FAZ mit dem Per­len­tauch­er, bezieht sich aber impliz­it auf den von der FAZ provozierten Rechtsstre­it um 1.100 ver­link­te Zeichen eines 18.000-Zeichen-Beitrags.

Der Per­len­tauch­er hat­te einen Artikel des Schweiz­er Autors Hür­li­mann vom 25. März 2009 zitiert und in sein­er täglichen Press­eschau ver­linkt. Obwohl die Recht­slage eigentlich als gek­lärt galt, schick­te der Fran­furter Ver­lag dem Per­len­tauch­er eine Rech­nung über 590 Euro. Was aber zu dem Zeit­punkt anscheinend nicht klar war, war die Frage, wem die Rechte an dem Text denn eigentlich gehören. Als Hürl­mann erfuhr, dass die FAZ in seinem Namen ger­ade den Inter­net­di­enst verk­lagt, der seinen Text erst ver­bre­it­et hat, was sog­ar zu einem Wieder­ab­druck in der Schweiz geführt hat, meldete er sich und gab dem Per­len­tauch­er die Erlaub­nis seinen Text weit­er­hin zu zitieren.

Um einen Leser­brief­schreiber zu zitieren: “Die Frei­heit, sein Urhe­ber­recht zu vertei­di­gen oder nicht, ist im Uebri­gen Teil des Urhe­ber­recht­es. Der Vorschlag laeuft deshalb auf eine Enteig­nung der Urhe­ber hin­aus. Bei der Entschei­dung ueber die Rechtsver­fol­gung geht es nicht nur um Geld, son­dern auch um Macht.”

Ach du dick­es Ei. Liebe FAZ, wenn schon ten­den­z­iös berichtet bzw. in eigen­er Sache argu­men­tiert wer­den muss, dann gehört auch so viel Mut dazu, zu sagen, um welche Inter­essen es geht — näm­lich um die eige­nen. Alles andere ist doch sehr — wie soll ich sagen — sehr hasenfüßig.

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