Unausgegorene Gedanken zu Twelve-Nineteen Unfall oder Unfall?

Am Son­ntagabend (18. Dezem­ber) habe ich mit einem guten Fre­und eine lange Diskus­sion über die Frage indi­vidu­eller Schuld geführt. Dabei habe ich (mehr oder weniger ad hoc) meine These in der For­mulierung zuge­spitzt, dass ich delin­quente Akte – von Taschendieb­stahl bis Mord – sämtlich als gesellschaftliche Unfälle betra­cht­en würde. Am Mon­tagabend (19. Dezem­ber) stand dann die Frage „Unfall oder Anschlag?“ im Raum. Ziem­lich schnell war offen­sichtlich, dass es sich um let­zteres, einen Anschlag, also keinen Unfall handelte.

Mein Argu­ment basiert auf einem kon­se­quenten Deter­min­is­mus. Wil­lens­frei­heit halte ich für eine Chimäre. Jed­er Wil­len­sakt (und damit in der Folge jede intendierte Tat) ist das Ergeb­nis eines Kom­plex­es aus kausalen Fak­toren (biol­o­gis­ch­er, psy­chol­o­gis­ch­er und sozi­ol­o­gis­ch­er, vielle­icht sog­ar mete­o­rol­o­gis­ch­er Natur). Einzelne Straftat­en sind entsprechend Resul­tat ein­er kom­plex­en Geschichte. Die Zurech­nung auf einen Täter ist eine Reduk­tion dieser Geschichte auf ein imag­inäres Agens, eine aus­ge­sprochen unfaire Zurech­nung, wie ich finde, da damit die Schuld unaus­ge­wogen auf ein­er Per­son gebün­delt wird, während sie doch einem ganzen Haufen von (mehr oder weniger stark) Beteiligten zugeschrieben wer­den müsste. Daher halte ich indi­vidu­elle Bestra­fung für ungerecht. Richtiger wäre es, die sozialen Bedin­gun­gen so zu gestal­ten, dass entsprechende Tat­en unwahrschein­lich­er und daher sel­tener werden.

Mit anderen Worten kön­nten wir Unfälle (ver­standen als neg­a­tiv bew­ertete, nicht intendierte Hand­lungs­folge) und Ver­brechen (intendierte Tat­en) gle­ich­be­han­deln – selb­st dann, wenn wir den kat­e­go­ri­alen Unter­schied anerken­nen –, näm­lich in bei­den Fällen ver­suchen dafür zu sor­gen, dass die Bedin­gun­gen der­art sind, dass sie weniger häu­fig (oder weniger heftig) vorkommen.

Inter­es­san­ter­weise passiert genau das bere­its. Zwar fah­n­det die Polizei nach dem/den indi­vidu­ellen Täter/n. Gle­ichzeit­ig läuft aber die öffentliche Diskus­sion so, dass vor allem nach wirkungsvollen Präven­tion­s­maß­nah­men gesucht wird: Wie kön­nen wir ver­hin­dern, dass sich junge Men­schen dem Islamis­mus anschließen? Wie kön­nen wir ver­hin­dern, dass sich Islamis­ten radikalisieren? Wie kön­nen wir ver­hin­dern, dass radikale Islamis­ten an Waf­fen gelan­gen und Anschläge pla­nen? Wie kön­nen wir öffentliche Orte so ausstat­ten, dass sie weniger Angriffs­fläche für Anschläge bieten?

Wo die Debat­te so geführt wird, wird sie in meinem Sinne geführt, wird sie so geführt, wie sie meines Eracht­ens geführt wer­den sollte. Das schließt allerd­ings ein, wie ich zugeben muss, dass die indi­vidu­ellen Täter dingfest gemacht wer­den soll­ten, schon allein weil sie in ihrem radikalisierten Zus­tand eine Gefahr weit­er­er Anschläge darstellen. Hier ist die gesellschaftliche (und ander­weit­ige) Kom­plex­ität doch ziem­lich deut­lich in eini­gen Per­so­n­en gebün­delt, die Reduk­tion der Kom­plex­ität also in gewis­sem Maße sinnvoll.

Guttenberg und das geistige Eigentum

Ein Dieb und ein Betrüger ist unser Vertei­di­gungsmin­is­ter. Aber ist er ein “Vorkämpfer für freie Kul­tur”, wie keim­form sug­ges­tiv fragt? Ist er natür­lich nicht, weil er kein Bewusst­sein für “freie Kul­tur” hat, was auch immer man unter diesen Begriff fassen möchte. Aber vielle­icht ist der aktuelle Fall ja ein her­vor­ra­gen­des Beispiel für die diskrepan­ten Wis­senschafts- und Eigen­tums­be­griffe, weil die Bruch­lin­ien sich an unvorherge­se­henen Stellen abze­ich­nen, wenn selb­st die FAZ einen zusam­mengeklaubten Abge­sang auf den Frei­her­rn und die bürg­er­liche Presse singt. Weit­er­lesen

Lob des Plagiats — Teil 2

Wie nen­nt man eigentlich eine Per­son, deren haupt­säch­liche und/oder erwerbliche Arbeit darin bestünde, zu plagi­ieren, was das Zeug hält. Pla­giant? Plag­i­ta­tor? Plagik­er? Der Vor­fwurf, der momen­tan an den Vertei­di­gungsmin­is­ter gerichtet wird, er hätte gemogelt, wie es etwa Spiegel Online mit der Über­schrift “Gut­ten­bergs Schum­mel­pas­sagen im Überblick” anbi­etet, oder die Süd­deutsche mit einem “Man kann auch über Fußnoten stolpern” des Rechthabers Prantl sekundiert, offen­bart ein nahezu anachro­nis­tis­ches Ver­ständ­nis von Urhe­ber­schaft und Orig­i­nal­ität. Dass diesem Ver­ständ­nis vor allem in großen Teilen der Kon­ser­v­a­tiv­en in hohem Maße ent­ge­genge­bracht wird, ist für Gut­ten­berg das eigentliche Prob­lem. Autoritäts- und Wis­senschaft­shörig, wie es in solchen Mil­lieus zuge­ht, wäre eine Aberken­nung des Dr. jur. für den Baron der GAU.

Es stört aber an der derzeit­i­gen Berichter­stat­tung mich vor allem, dass hier ein Einzel­ner medi­al geprügelt wird, wobei der Anlass, tagtäglich wieder­holt, in aber­tausend anderen Fällen über­haupt niemals disku­tiert wird. Die g’schlamperte Diss ist doch mit­nicht­en der Einzelfall, son­dern Sys­tem im deutschen Hochschul­we­sen. Das mag bei den Natur­wis­senschaften nochmal anders sein — bei ein­er kul­tur­wis­senschaftlichen Arbeit über Ver­fas­sung und Ver­fas­sungsver­trag in den USA und der EU wird man doch im Gegen­teil erwarten dür­fen, dass der Autor die aktuellen Debat­ten berück­sichtigt und einar­beit­et. Klar, die muss man nicht als eigene Gedanken aus­geben, aber, Hand aufs Herz, wen scherts? Der Großteil solch­er Werke ver­staubt unge­le­sen in den Archiv­en der Universitätsbibliotheken.

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Pornpiraten

Erin­nert sich noch jemand an Nap­ster? Oder an eDon­key? Diese Zeit, als man die freigegebe­nen Ord­ner wild­fremder Men­schen auf der ganzen Welt nach unbekan­nter Musik durch­suchen kon­nte? Man kön­nte fast nos­tal­gisch wer­den, wenn man an heutige nahezu anonyme Riesen­tor­rents denkt. In den Pirate Bay-Top100 machen aktuelle Alben ger­ade ein­mal zehn Prozent aus, und auch glob­al ist der Audio­tausch ille­galer Natur via P2P-Net­zw­erke in den let­zten Jahren zugun­sten der Videonach­frage abge­sunken, wenn man der von NBC in Auf­trag gegebe­nen Studie der Fir­ma Envi­sion­al glauben darf.
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Wen glaubst du eigentlich hereinlegen zu können, Ask?”

Beat­rice Ask ist die schwedis­che Jus­tizmin­is­terin und die Frage stellte die schwedis­che Tageszeitung Afton­bladet nach­dem Ask behauptet hat­te, nicht der Druck der USA habe zur Ver­schär­fung der schwedis­chen Recht­slage bezüglich File­shar­ing und Copy­right geführt — son­dern dies sei aus ganz eigen­er Ini­tia­tive geschehen. Anlass des Ganzen: Auf Wik­ileaks sind Doku­mente aufge­taucht, die zeigen, dass die USA mas­siv­en Druck auf Schwe­den ausübten, damit diese unter anderem gegen die Pirate Bay vorgin­gen. Das Ergeb­nis ist bekan­nt und wurde vor kurzem in zweit­er Instanz bestätigt (mit nun kürz­eren Haft‑, dafür höheren Geld­strafen bzw. zu leis­ten­den «Entschädi­gungszahlun­gen» für die Pirate Bay-Betreiber).

Bis dato dacht­en wir, dieses Urteil hät­ten Richter eines sou­verä­nen und demokratis­chen Nation­al­staats gesprochen; über­haupt der ganze Gericht­sprozess sei in Schwe­den ein­geleit­et wor­den. Seit heute wis­sen wir, dass der Arm der Jus­tiz viel länger ist und weit über den Atlantik reicht:

Im April 2006 hat­ten die USA Schwe­den mit Han­delssank­tio­nen im Rah­men der Welthandel­sor­gan­i­sa­tion WTO gedro­ht, falls nicht die Aktiv­itäten von “Pirate Bay” gestoppt wür­den. Das schwedis­che Jus­tizmin­is­teri­um forderte daraufhin Polizei und Staat­san­waltschaft auf, aktiv zu wer­den. Nach­dem diese sich unter Hin­weis auf die unklare Recht­slage und eine fehlende Geset­zes­grund­lage zunächst weigerten, erhiel­ten sie laut SVT-Quellen eine for­male Anweisung dazu.

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