Ein Wort zu Apple & Patenten

*räus­per* Tja, dann will ich auch mal wieder was schreiben, nach­dem ich jet­zt schon län­gere Zeit nichts Wesentlich­es zu diesem Blog beige­tra­gen haben. Was darf es sein? Ein eher tech­nis­ches The­ma, das dem verbliebe­nen, treuen Pub­likum eher egal sein dürfte. Oder auch nicht? Egal, ich schreib’s sowieso.
Momen­tan herrscht eine Art Stan­dard-Krieg im Netz. Prin­cip­iell geht es darum, wie man in Zukun­ft Videos im Netz schaut, und welche Tech­nolo­gie dahin­ter im Ein­satz ist. Los­ge­treten hat das Ganze Apple-CEO Steve Jobs, der auf der Apple-Home­page erk­lärt hat, warum Apple auf seinen Mobil­geräten kein Flash unter­stützt (Flash ist das “For­mat” in dem die aller­aller­meis­ten Web­videos ange­boten werden).

Syman­tec recent­ly high­light­ed Flash for hav­ing one of the worst secu­ri­ty records in 2009. We also know first hand that Flash is the num­ber one rea­son Macs crash. We have been work­ing with Adobe to fix these prob­lems, but they have per­sist­ed for sev­er­al years now. We don’t want to reduce the reli­a­bil­i­ty and secu­ri­ty of our iPhones, iPods and iPads by adding Flash.

Ein­er­seits ist es natür­lich ein Armut­szeug­nis, dass Macs wegen eines Brows­er-Plu­g­ins abstürzen, ander­er­seits hat er natür­lich die Sym­pa­thien auf sein­er Seite, denn Flash ist tat­säch­lich eine der weniger schö­nen Seit­en des Net­zes. Nun gibt es hin­ter dem For­mat, in dem die Videos ange­boten wer­den, noch eine weit­ere Ebene, näm­lich die des Codecs, also des Ver­fahrens, mit dem Videos kom­prim­iert wer­den. Flash ist sozusagen nur ein Con­tain­er, in dem ver­schiedene Videocodierun­gen abge­spielt wer­den kön­nen. Steve sagt nun, dass es in HTML eine viel bessere Möglichkeit gebe, Videos abzus­pie­len, und die wür­den den Flash-Con­tain­er nicht benöti­gen, wohl aber einen Codec, denn den benötigt jedes kom­prim­ierte Video. Weit­er­lesen

Three Strikes und die Angst des Monopolisten

Wir haben ja schon länger nichts mehr zum The­ma Urhe­ber­recht geschrieben, und da will ich die Gele­gen­heit­en mal nutzen, wieder ein­mal Wis­senswertes darüber zu bericht­en. Schauen wir zunächst ein­mal beim franzö­sis­chen Nach­barn vor­bei, der jet­zt endlich seine Three-Strikes-Regelung ver­ab­schiedet hat. Und im Grunde ken­nt man das ja: Wer dreimal beim ille­galen Down­load erwis­cht wird, bekommt das Netz abge­dreht. Lei­der geht bei der Berichter­stat­tung über die 3Strikes häu­fig unter, dass man beim drit­ten Mal auch (bis) zu zwei Jahre Haft, oder eine Geld­strafe von max­i­mal € 300.000 aufge­drückt bekom­men kann. Das ist nur fair, denn ein Richter schaut ja drauf, bei wem die Daten­leitung trock­en bleibt. Das Neue an der franzö­sis­chen Regelung ist jedoch die Schaf­fung ein­er eigen­ständi­gen Behörde (was man eigentlich eher den Deutschen zutraute), die mit der Ver­fol­gung und Bestra­fung der lieder­lichen Rechts­brech­er beauf­tragt wird und den Namen HADOPI (Haute Autorité pour la Dif­fu­sion des Œuvres et la Pro­tec­tion des Droits sur Inter­net) trägt. Die schickt, üblicher­weise auf­grund ein­er Denun­zi­a­tion, beim ersten Ver­stoß ein E‑Mail. Darin ste­ht lediglich die IP-Adresse und der Zeit­punkt der fraglichen Urhe­ber­rechtsver­let­zung. Worum es geht, oder wer angeschwärzt hat, wir natür­lich nicht ver­rat­en, dafür aber anschließend der Inter­ne­tan­schluss des Betrof­fe­nen von seinem Provider überwacht. Beim zweit­en Mal erfol­gt dieselbe Proze­dur, bloß per Ein­schreiben. Beim drit­ten Mal ist der Provider verpflichtet, die Inter­net-Verbindung für 2 bis 12 Monate zu sper­ren. Außer­dem kommt der Betrof­fene auf eine Ter­rorliste Black­list (was man eigentlich eher den Amerikan­ern zutraute), so dass er auch bei keinem anderen Provider einen Anschluss erhält. Bezahlen muss er seinen Anschluss natür­lich weit­er­hin. Er muss auch beweisen, dass er unschuldig ist, und er kann natür­lich auch nach wie vor von den Monop­o­lis­ten des geisti­gen Eigen­tums zivil­rechtlich abge­molken wer­den. Eine Ein­spruchsmöglichkeit ist nicht vorge­se­hen. Wie gesagt, min­destens fair. Weit­er­lesen

$ 675.000

So kanns gehen. 30 Songs run­terge­laden, schon hat man über eine halbe Mil­lio­nen Dol­lar Schulden an der Backe.

If that $675,000 stands, I will be fil­ing for bankruptcy.

Was bleibt Joel Tenen­baum auch anderes übrig? Anders als Tim Reynolds, der geistre­iche Anwalt der RIAA, wird Joel diese Summe wohl so schnell nicht auf­brin­gen kön­nen. Und das Urteil ist noch milde aus­ge­fall­en. Im Höch­st­fall hätte die Jury der Geschwore­nen eine Strafe von 4,5 Mil­lio­nen Dol­lar aussprechen kön­nen. Eine Jury übri­gens, aus der vorher sämtliche Kan­di­dat­en gestrichen wur­den, die schon mal Erfahrung mit P2P gemacht hat­ten. Eine Jury, die, nach Joels Geständ­nis, nur noch über die Höhe der Strafzahlung entschei­den musste.

Joel Tenenbaum und Charles Nesson

Joel Tenen­baum und Charles Nesson

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St. Martin war ein böser Mann

File­shar­ing isn’t like shar­ing that we teach our chil­dren. This isn’t shar­ing with your friends.

Jet­zt haben wir es endlich blau auf weiß. Wer mit einem Frem­den teilt, der teilt näm­lich nicht, der macht etwas anderes, im Zweifel ver­w­er­flich­es, um nicht zu sagen obszönes. Gut zu wis­sen, der Herb­st ist nah, und wer stand noch nicht vor der Wahl, den eige­nen Mil­itär­man­tel, einen weißen Über­wurf aus zwei Teilen, im oberen Bere­ich mit Schaf­fell gefüt­tert, oder wenig­stens ’nen Euro mit einem mit­tel­losen Bet­tler zu teilen. Nix da! Die War­nung erre­icht uns noch rechtzeit­ig, aus­ge­sprochen von einem amerikanis­chen Anwalt im Fall Joel Tenen­baum vs. RIAA.

Angesichts solch moralis­ch­er Offen­barung­sei­de seit­ens der Kläger, ist der Vertei­di­gung nicht anderes übrig geblieben, als sich freimütig zu dem zu beken­nen, was man prak­tiziert hat. Joel Tenen­baum: “this is me. i used the com­put­er. This is how it is. I did it.”, sein Anwalt Charles Nes­son for­muliert das etwas geschmei­di­ger so:“Every­one could down­load [songs] for free. And mil­lions and mil­lions did. Joel was one of those mil­lions.” Weit­er­lesen

Der Bock als Gärtner

Oder ein Richter namens Tomas Norström als Richter im Ver­fahren gegen the Pirate Bay, es läuft wahrschein­lich auf das Gle­iche hin­aus. Denn wie bere­its im Mai bekan­nt wurde, ist eben dieser Richter Mit­glied ein­er Organ­i­sa­tion, die sich für den stärk­eren Schutz des Urhe­ber­rechts ein­set­zt, und den unver­fänglichen Namen Swedish Copy­right Asso­ci­a­tion trägt. Rein zufäl­lig sind dort auch die Anwälte der Musik­fir­men vertreten, die gegen die Betreiber von The Pirate Bay geklagt hat­ten, namentlich Hen­rik Pon­tén, Peter Danowsky, und Monique Wad­st­ed. Dass Norström auch noch im Vor­stand der Swedish Asso­ci­a­tion for the Pro­tec­tion of Indus­tri­al Prop­er­ty sitzt (eine Lob­by­gruppe, die eben­falls für eine Ver­schär­fung der Urhe­ber­recht ein­tritt), fällt da schon kaum mehr ins Gewicht. Weit­er­lesen