*räusper* Tja, dann will ich auch mal wieder was schreiben, nachdem ich jetzt schon längere Zeit nichts Wesentliches zu diesem Blog beigetragen haben. Was darf es sein? Ein eher technisches Thema, das dem verbliebenen, treuen Publikum eher egal sein dürfte. Oder auch nicht? Egal, ich schreib’s sowieso.
Momentan herrscht eine Art Standard-Krieg im Netz. Principiell geht es darum, wie man in Zukunft Videos im Netz schaut, und welche Technologie dahinter im Einsatz ist. Losgetreten hat das Ganze Apple-CEO Steve Jobs, der auf der Apple-Homepage erklärt hat, warum Apple auf seinen Mobilgeräten kein Flash unterstützt (Flash ist das “Format” in dem die allerallermeisten Webvideos angeboten werden).
Symantec recently highlighted Flash for having one of the worst security records in 2009. We also know first hand that Flash is the number one reason Macs crash. We have been working with Adobe to fix these problems, but they have persisted for several years now. We don’t want to reduce the reliability and security of our iPhones, iPods and iPads by adding Flash.
Einerseits ist es natürlich ein Armutszeugnis, dass Macs wegen eines Browser-Plugins abstürzen, andererseits hat er natürlich die Sympathien auf seiner Seite, denn Flash ist tatsächlich eine der weniger schönen Seiten des Netzes. Nun gibt es hinter dem Format, in dem die Videos angeboten werden, noch eine weitere Ebene, nämlich die des Codecs, also des Verfahrens, mit dem Videos komprimiert werden. Flash ist sozusagen nur ein Container, in dem verschiedene Videocodierungen abgespielt werden können. Steve sagt nun, dass es in HTML eine viel bessere Möglichkeit gebe, Videos abzuspielen, und die würden den Flash-Container nicht benötigen, wohl aber einen Codec, denn den benötigt jedes komprimierte Video. Weiterlesen
Wir haben ja schon länger nichts mehr zum Thema Urheberrecht geschrieben, und da will ich die Gelegenheiten mal nutzen, wieder einmal Wissenswertes darüber zu berichten. Schauen wir zunächst einmal beim französischen Nachbarn vorbei, der jetzt endlich seine Three-Strikes-Regelung verabschiedet hat. Und im Grunde kennt man das ja: Wer dreimal beim illegalen Download erwischt wird, bekommt das Netz abgedreht. Leider geht bei der Berichterstattung über die 3Strikes häufig unter, dass man beim dritten Mal auch (bis) zu zwei Jahre Haft, oder eine Geldstrafe von maximal € 300.000 aufgedrückt bekommen kann. Das ist nur fair, denn ein Richter schaut ja drauf, bei wem die Datenleitung trocken bleibt. Das Neue an der französischen Regelung ist jedoch die Schaffung einer eigenständigen Behörde (was man eigentlich eher den Deutschen zutraute), die mit der Verfolgung und Bestrafung der liederlichen Rechtsbrecher beauftragt wird und den Namen HADOPI (Haute Autorité pour la Diffusion des Œuvres et la Protection des Droits sur Internet) trägt. Die schickt, üblicherweise aufgrund einer Denunziation, beim ersten Verstoß ein E‑Mail. Darin steht lediglich die IP-Adresse und der Zeitpunkt der fraglichen Urheberrechtsverletzung. Worum es geht, oder wer angeschwärzt hat, wir natürlich nicht verraten, dafür aber anschließend der Internetanschluss des Betroffenen von seinem Provider überwacht. Beim zweiten Mal erfolgt dieselbe Prozedur, bloß per Einschreiben. Beim dritten Mal ist der Provider verpflichtet, die Internet-Verbindung für 2 bis 12 Monate zu sperren. Außerdem kommt der Betroffene auf eine Terrorliste Blacklist (was man eigentlich eher den Amerikanern zutraute), so dass er auch bei keinem anderen Provider einen Anschluss erhält. Bezahlen muss er seinen Anschluss natürlich weiterhin. Er muss auch beweisen, dass er unschuldig ist, und er kann natürlich auch nach wie vor von den Monopolisten des geistigen Eigentums zivilrechtlich abgemolken werden. Eine Einspruchsmöglichkeit ist nicht vorgesehen. Wie gesagt, mindestens fair. Weiterlesen
So kanns gehen. 30 Songs runtergeladen, schon hat man über eine halbe Millionen Dollar Schulden an der Backe.
If that $675,000 stands, I will be filing for bankruptcy.
Was bleibt Joel Tenenbaum auch anderes übrig? Anders als Tim Reynolds, der geistreiche Anwalt der RIAA, wird Joel diese Summe wohl so schnell nicht aufbringen können. Und das Urteil ist noch milde ausgefallen. Im Höchstfall hätte die Jury der Geschworenen eine Strafe von 4,5 Millionen Dollar aussprechen können. Eine Jury übrigens, aus der vorher sämtliche Kandidaten gestrichen wurden, die schon mal Erfahrung mit P2P gemacht hatten. Eine Jury, die, nach Joels Geständnis, nur noch über die Höhe der Strafzahlung entscheiden musste.

Joel Tenenbaum und Charles Nesson
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Filesharing isn’t like sharing that we teach our children. This isn’t sharing with your friends.
Jetzt haben wir es endlich blau auf weiß. Wer mit einem Fremden teilt, der teilt nämlich nicht, der macht etwas anderes, im Zweifel verwerfliches, um nicht zu sagen obszönes. Gut zu wissen, der Herbst ist nah, und wer stand noch nicht vor der Wahl, den eigenen Militärmantel, einen weißen Überwurf aus zwei Teilen, im oberen Bereich mit Schaffell gefüttert, oder wenigstens ’nen Euro mit einem mittellosen Bettler zu teilen. Nix da! Die Warnung erreicht uns noch rechtzeitig, ausgesprochen von einem amerikanischen Anwalt im Fall Joel Tenenbaum vs. RIAA.
Angesichts solch moralischer Offenbarungseide seitens der Kläger, ist der Verteidigung nicht anderes übrig geblieben, als sich freimütig zu dem zu bekennen, was man praktiziert hat. Joel Tenenbaum: “this is me. i used the computer. This is how it is. I did it.”, sein Anwalt Charles Nesson formuliert das etwas geschmeidiger so:“Everyone could download [songs] for free. And millions and millions did. Joel was one of those millions.” Weiterlesen
Oder ein Richter namens Tomas Norström als Richter im Verfahren gegen the Pirate Bay, es läuft wahrscheinlich auf das Gleiche hinaus. Denn wie bereits im Mai bekannt wurde, ist eben dieser Richter Mitglied einer Organisation, die sich für den stärkeren Schutz des Urheberrechts einsetzt, und den unverfänglichen Namen Swedish Copyright Association trägt. Rein zufällig sind dort auch die Anwälte der Musikfirmen vertreten, die gegen die Betreiber von The Pirate Bay geklagt hatten, namentlich Henrik Pontén, Peter Danowsky, und Monique Wadsted. Dass Norström auch noch im Vorstand der Swedish Association for the Protection of Industrial Property sitzt (eine Lobbygruppe, die ebenfalls für eine Verschärfung der Urheberrecht eintritt), fällt da schon kaum mehr ins Gewicht. Weiterlesen