Charles Nesson vs. Musikindustrie

Seit dem Pirate Bay-Urteil ist es im deutschsprachi­gen Netz rund um das The­ma File­shar­ing (lei­der) wieder etwas ruhiger gewor­den. In den USA ist das etwas anders, denn dort sorgt der Fall des Roy­al Joel Tenen­baum, vor allem aber dessen Vertei­di­ger, der Har­vard-Pro­fes­sor Charles Nes­son mit ungewöhn­lichen The­sen für Aufsehen.
So argu­men­tiert Nes­son im Fall Tenen­baum, dass es völ­lig irrel­e­vant ist, ob und wie viel Musik sein Man­dant ille­gal über das Kazaa-Net­zw­erk herun­terge­laden hat, da ein Gebrauch, der auss­chließlich auf den pri­vat­en Genuss aus­gerichtet ist, unter die soge­nan­nten fair-use-Regelung fällt. Diese ungeschriebene Regel des us-amerikanis­chen Copy­rights ist hierzu­lande nicht gebräuch­lich, und gibt einem Richter rel­a­tiv großen Entschei­dungsspiel­raum. Sie basiert auf fol­gen­den Fak­toren: Weit­er­lesen

Keine Arbeit lohnt sich — ich schwöre!

Sil­vana Koch-Mehrin (SKM) ist die Spitzenkan­di­tatin im Europawahlkampf der FDP. Es ist also von der Partei die Rede, die in diesem Jahr als einzige Partei offiziell ((Wahl-O-Mat-Frage 28: ” Der Kündi­gungss­chutz in den EU-Mit­gliedsstaat­en soll gelock­ert wer­den.”)) für den Abbau der Arbeit­nehmer­rechte und speziell des Kündi­gungss­chutzes ist und für die SKM mit dem Slo­gan wirbt: “Arbeit muss sich wieder lohnen.”

Unan­genehmer­weise (für die FDP) ist jet­zt her­aus­gekom­men, dass sich für SKM die Arbeit im Europäis­chen Par­la­ment (EP) beson­ders lohnt. Das EP gibt näm­lich an, sie habe nur 62 Prozent der Sitzun­gen der ver­gan­genen Leg­is­laturpe­ri­ode besucht. Wenn man bedenkt, dass ein kom­plettes EU-Arbeit­s­jahr nur 95 Tage beträgt, hat die junge Frau also ger­ade ein­mal 59 Tage pro Jahr gear­beit­et. Da hat sich Arbeit doch mal gelohnt! Vor allem, wenn man dann noch bedenkt, dass die 62 Prozent auch nur zus­tandeka­men, weil die Zeit, in der SKM im Mut­ter­schutz war, kom­plett als anwe­send gew­ertet wur­den, anson­sten wären es sog­ar unter 45 Prozent gewe­sen. Der Kol­lege Daniel Cas­pary von der CDU twit­tert sog­ar, dass es gar nur 38 Prozent gewe­sen seien. Dass sie in dem fünf Jahren ger­ade ein­mal 22 Mal abges­timmt hat, sei nur der Voll­ständigkeit erwähnt.

Soweit, so gut — und, wie ich finde, auch gar nicht so schlimm. Hätte die FDP-Frau nicht geklagt und zudem eine eidesstat­tliche Erk­lärung abgeliefert, in der sie behauptet, 75 Prozent der Sitzun­gen besucht zu haben. Weit­er­lesen

Das Urteil — Knast und Kohle

hieß es für die Betreiber von The Pirate Bay. Der Richter und seine Schöf­fen fol­gten in ihrer Urteils­find­ung voll und ganz der Lin­ie der Staat­san­waltschaft, und wer­fen damit Fra­gen auf, die sie sel­ber wohl nicht beant­worten kön­nen. Warum wird beispiel­sweise Google nicht für die tätige Bere­it­stel­lung a.k.a. Bei­hil­fe zu Urhe­ber­rechtsver­let­zun­gen belangt? Warum wird Rhein­metall nicht wegen Bei­hil­fe zu hundert‑, ja tausend­fachem Mord angeklagt? Denn nach dem Rechtsver­ständ­nis des Schöf­fen­gerichts wäre das eine fast zwin­gende Kon­se­quenz. Man stellt ein Werkzeug zur öffentlichen Ver­fü­gung, und muss dann für jedes Verge­hen jeden Nutzers ger­adeste­hen. Microsoft muss Schmerzens­geld zahlen, weil die Atten­täter vom 11.09. ihre Anschlagspläne mit MS Office erstellt haben.

Jed­er sieht die Fehlleis­tun­gen eines solchen Argu­men­ta­tion­s­musters, es ist eigentlich klar, dass der Fall vor dem höch­sten schwedis­chen Gericht entsch­ieden wer­den wird, und so haben die Verurteil­ten ein entsprechen­des Vorhaben auch bere­its angekündigt. Die Gegen­seite dürfte das ähn­lich sehen. Und obwohl noch ein paar Instanzen zu über­sprin­gen sind, und wir uns alle in Ruhe der Frage wid­men kön­nten, was die ellen­lange Beschrei­bung des Gemäldes Las Meni­nas in Die Ord­nung der Dinge eigentlich soll, scheint das The­ma weit­er­hin zu faszinieren. Weit­er­lesen