Seit dem Pirate Bay-Urteil ist es im deutschsprachigen Netz rund um das Thema Filesharing (leider) wieder etwas ruhiger geworden. In den USA ist das etwas anders, denn dort sorgt der Fall des Royal Joel Tenenbaum, vor allem aber dessen Verteidiger, der Harvard-Professor Charles Nesson mit ungewöhnlichen Thesen für Aufsehen.
So argumentiert Nesson im Fall Tenenbaum, dass es völlig irrelevant ist, ob und wie viel Musik sein Mandant illegal über das Kazaa-Netzwerk heruntergeladen hat, da ein Gebrauch, der ausschließlich auf den privaten Genuss ausgerichtet ist, unter die sogenannten fair-use-Regelung fällt. Diese ungeschriebene Regel des us-amerikanischen Copyrights ist hierzulande nicht gebräuchlich, und gibt einem Richter relativ großen Entscheidungsspielraum. Sie basiert auf folgenden Faktoren: Weiterlesen
Silvana Koch-Mehrin (SKM) ist die Spitzenkanditatin im Europawahlkampf der FDP. Es ist also von der Partei die Rede, die in diesem Jahr als einzige Partei offiziell ((Wahl-O-Mat-Frage 28: ” Der Kündigungsschutz in den EU-Mitgliedsstaaten soll gelockert werden.”)) für den Abbau der Arbeitnehmerrechte und speziell des Kündigungsschutzes ist und für die SKM mit dem Slogan wirbt: “Arbeit muss sich wieder lohnen.”
Unangenehmerweise (für die FDP) ist jetzt herausgekommen, dass sich für SKM die Arbeit im Europäischen Parlament (EP) besonders lohnt. Das EP gibt nämlich an, sie habe nur 62 Prozent der Sitzungen der vergangenen Legislaturperiode besucht. Wenn man bedenkt, dass ein komplettes EU-Arbeitsjahr nur 95 Tage beträgt, hat die junge Frau also gerade einmal 59 Tage pro Jahr gearbeitet. Da hat sich Arbeit doch mal gelohnt! Vor allem, wenn man dann noch bedenkt, dass die 62 Prozent auch nur zustandekamen, weil die Zeit, in der SKM im Mutterschutz war, komplett als anwesend gewertet wurden, ansonsten wären es sogar unter 45 Prozent gewesen. Der Kollege Daniel Caspary von der CDU twittert sogar, dass es gar nur 38 Prozent gewesen seien. Dass sie in dem fünf Jahren gerade einmal 22 Mal abgestimmt hat, sei nur der Vollständigkeit erwähnt.
Soweit, so gut — und, wie ich finde, auch gar nicht so schlimm. Hätte die FDP-Frau nicht geklagt und zudem eine eidesstattliche Erklärung abgeliefert, in der sie behauptet, 75 Prozent der Sitzungen besucht zu haben. Weiterlesen
hieß es für die Betreiber von The Pirate Bay. Der Richter und seine Schöffen folgten in ihrer Urteilsfindung voll und ganz der Linie der Staatsanwaltschaft, und werfen damit Fragen auf, die sie selber wohl nicht beantworten können. Warum wird beispielsweise Google nicht für die tätige Bereitstellung a.k.a. Beihilfe zu Urheberrechtsverletzungen belangt? Warum wird Rheinmetall nicht wegen Beihilfe zu hundert‑, ja tausendfachem Mord angeklagt? Denn nach dem Rechtsverständnis des Schöffengerichts wäre das eine fast zwingende Konsequenz. Man stellt ein Werkzeug zur öffentlichen Verfügung, und muss dann für jedes Vergehen jeden Nutzers geradestehen. Microsoft muss Schmerzensgeld zahlen, weil die Attentäter vom 11.09. ihre Anschlagspläne mit MS Office erstellt haben.
Jeder sieht die Fehlleistungen eines solchen Argumentationsmusters, es ist eigentlich klar, dass der Fall vor dem höchsten schwedischen Gericht entschieden werden wird, und so haben die Verurteilten ein entsprechendes Vorhaben auch bereits angekündigt. Die Gegenseite dürfte das ähnlich sehen. Und obwohl noch ein paar Instanzen zu überspringen sind, und wir uns alle in Ruhe der Frage widmen könnten, was die ellenlange Beschreibung des Gemäldes Las Meninas in Die Ordnung der Dinge eigentlich soll, scheint das Thema weiterhin zu faszinieren. Weiterlesen