Erdogan ./. Böhmermann Merkels Entscheidung: machtpolitisch ungewohnt dämlich
Seltsam nervös und kurzatmig wirkte sie heute bei diesem denkwürdigen Pressetermin im Kanzleramt: Für Erdogan und gegen Böhmermann! Ihre Begründung ist zunächst sogar unerwartet konsequent. Ohne ihre Argumente teilen zu müssen, erscheinen sie auf den ersten Blick fast nachvollziehbar: von wegen Gewaltenteilung, Gesetz wird überarbeitet und dann auch noch ein paar deutliche Worte in Richtung Ankara. Doch wenn der Glanz des gespindoctoreden Manuskripts erst einmal verflogen ist — Merkels Entscheidung sieht machtpolitisch sogar ungewohnt dämlich aus.
§ 104a StGB gibt der Regierung die äußerst seltene Gelegenheit, darüber zu entscheiden, ob auf ein Strafverlangen einer ausländischen Regierung auch eine Strafverfolgung eingeleitet werden soll. Es handelt sich um eine politische Entscheidung über einen strafrechtlichen Vorgang, die für diesen sogar ausdrücklich nötig ist.
Ein Votum *für* eine Strafverfolgung ist damit — anders als Merkel es darstellt — selbstverständlich per se eine Beeinflussung der Justiz. Wie heißt es so schön: Wo kein Kläger, da kein Richter. Wo keine Regierungsentscheidung, da kein Verfahren! Die Einmischung ist dem Paragraphen sozusagen immanent. Nochmal: Zu sagen, man überlasse die Entscheidung der Justiz, ist bereits eine juristisch relevante Entscheidung. Streng genommen spricht der Paragraph sogar nicht einmal davon, dass sich die Regierung überhaupt für oder gegen irgend etwas entscheiden muss. Merkel hätte die Entscheidung sogar aussitzen können. Indem sie sich aber so entscheidet, wie sie es getan hat, vergibt sie gleichzeitig die Chance, sich innenpolitisch demonstrativ im Sinne ihrer Wähler und Bürger zu positionieren: pro Meinungsfreiheit, pro Satirefreiheit, pro Pressefreiheit. Art. 5 GG — wenn Rechtsanwälte ein Lieblingsgrundrecht wählen sollen, nicht selten ist es dieser Artikel. Merkel lässt den Trumpf links liegen und überlässt ihn SPD und Opposition. Warum nur?
Als Merkel sich das letzte Mal — ohne Trippelschritt und Rumgemerkel — tatsächlich aus Überzeugung zu etwas bekannt hat (“Wir schaffen das!”), ist sie damit ziemlich hart gelandet. Klar hat sie von der politischen Linken Beifall dafür bekommen, aber die wählt eben nicht die CDU, wie man bei den letzten Landtagswahlen in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt sehen konnte — egal wie flüchtlingsfreundlich, homophil oder fortschrittlich sich die Partei mal wieder gibt. Wem will sie also diesmal imponieren?
Allein zur außenpolitischen Agenda passt Merkels Entscheidung. Der Türkei-Deal bleibt ungefährdet und sie muss sich vor keinem Erdogan wegen vermeintlicher politischen Einflussnahme in den Rechtsstaat rechtfertigen — alles unabhängig hierzulande und in seinem Sinne. Erpressbar, wie manche Beobachter meinen, macht sie sich dadurch nicht. Im Gegenteil: Für potentiell flüchtlingsdealfähige Despoten ist Merkel berechenbarer und attraktiver geworden. Die Mauer um Europa kann also weiter hochgezogen werden. Die Sache hat allerdings einen entscheidenden Denkfehler. Wenn Merkel glaubt, jetzt wieder am rechten Rand punkten zu können — und darum geht es doch der Machtpolitikerin in ihr langfristig immer — täuscht sie sich. Die sehen die Böhmi-Entscheidung nur als einen weiteren Beweis für Merkels Verrat an ihrem geliebten Schland. Hier Boden gut zu machen — und das wäre an dieser Stelle tatsächlich möglich gewesen — hat sie verpasst. Es scheint, als ob Merkel ihr politischer Instinkt flüchten gegangen ist.