digital ist besser: Marek Lieberberg

Seines Zeichens alter Konz­ertver­anstal­ter, der von den Mil­liönchen, die er als Geschäfts­mann mit der Kreativ­ität ander­er Men­schen ver­di­ent hat, wahrlich gut leben kann. Das hin­dert ihn jedoch nicht, für die SZ einen Gast­beitrag zu ver­fassen, der sich mit dem Urhe­ber­recht im Inter­net befasst. Natür­lich tut er das nicht auf eine sach­liche Art und Weise, son­dern stänkert und pöbelt was das Zeug hält und wirft dabei alles zusam­men und durcheinan­der, was er im VHS-Com­put­er-Kurs für Senioren aufgeschnappt hat. Doch der Rei­he nach.

Nach­dem der selb­st ernan­nte Kün­stler­vater in der ersten bei­den Absätzen lediglich länglich und unin­ter­es­sant von einem Pink-Floyd-Konz­ert aus dem frühen 17. Jahrhun­dert schreibt, geht es dann mit Voll­gas in die Agi­ta­tion. Da ist die Rede von den Heim­suchun­gen durch die “Pest der Raub- und Pri­vatkopi­en”, von “flächen­deck­ender Enteig­nung”. Vol­lkom­men egal, dass die Her­stel­lung ein­er Pri­vatkopie urhe­ber­rechtlich ver­brieftes Recht ist, das es ermöglicht, erwor­bene Musik­stücke für den pri­vat­en Gebrauch zu vervielfälti­gen; vol­lkom­men wurscht, dass dieses Recht durch die mas­sive Lob­b­yarbeit der Musikin­dus­trie (MI) kas­tri­ert wurde, so dass man nicht ein­mal einen Kopier­schutz umge­hen darf, was u.U. dazu führt, dass man die gekaufte CD nicht mal mehr im eige­nen CD-Spiel­er hören kann, da der Kopier­schutz eine Abwe­ichung vom ISO9660-Stan­dard ist; vol­lkom­men unin­ter­es­sant, dass doch diejeni­gen enteignet wer­den, deren zwanzig Jahre alte CDs sich so langsam auflösen, und die für dig­i­tal­en Ersatz latür­nich ordentlich löh­nen sollen. Weit­er­lesen