Ein Blick zurück zur SPD

Nun hat also gestern das Bun­desver­fas­sungs­gericht über die Regelleis­tun­gen nach SGB II geurteilt, diese seien dem Grundge­setz wider­sprechend. Und alle sind ganz aufgeregt, obwohl das gle­iche Gericht schon 2007 die Ver­fas­sungsmäßigkeit des Hartz IV genan­nten Geset­zes für mod­erne Dien­stleis­tun­gen am Arbeits­markt (auch rück­wirk­end für die let­zten 5 Jahre) verneint hat, obwohl der Europäis­che Gericht­shof es bere­its 2005 als erwiesen ansah, dass Teile des Hartz IV-Geset­zes nicht mit dem EU-Recht vere­in­bar sind, obwohl im let­zten Jahr das Bun­dessozial­gericht die Regelleis­tung für Kinder unter 14 Jahren für ver­fas­sungswidrig hielt.

Das Gesetz, das von Puff­mut­ter Peter Hartz und seinen zwölf Kap­i­tal­huren vor ziem­lich genau 7 Jahren erdacht, und anschließend vom Brioni-Pro­leten Schröder mit seinem ure­ige­nen Bas­ta-Charme dekretiert wurde, das Mil­lio­nen Kinder hat ver­ar­men lassen und einen Par­a­dig­men­wech­sel in der Sozialge­set­zge­bung der BRD darstellt, ist also nicht nur “gefühlt” der inhu­manste Scheiß, den sich eine rot-grüne Koali­tion aus­denken kon­nte, er ist auch handw­erk­lich so schlecht gemacht, dass sich in Karl­sruhe die Balken biegen. Nur: Wer hat was Anderes erwartet? Weit­er­lesen