Ein Blick zurück zur SPD
Nun hat also gestern das Bundesverfassungsgericht über die Regelleistungen nach SGB II geurteilt, diese seien dem Grundgesetz widersprechend. Und alle sind ganz aufgeregt, obwohl das gleiche Gericht schon 2007 die Verfassungsmäßigkeit des Hartz IV genannten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (auch rückwirkend für die letzten 5 Jahre) verneint hat, obwohl der Europäische Gerichtshof es bereits 2005 als erwiesen ansah, dass Teile des Hartz IV-Gesetzes nicht mit dem EU-Recht vereinbar sind, obwohl im letzten Jahr das Bundessozialgericht die Regelleistung für Kinder unter 14 Jahren für verfassungswidrig hielt.
Das Gesetz, das von Puffmutter Peter Hartz und seinen zwölf Kapitalhuren vor ziemlich genau 7 Jahren erdacht, und anschließend vom Brioni-Proleten Schröder mit seinem ureigenen Basta-Charme dekretiert wurde, das Millionen Kinder hat verarmen lassen und einen Paradigmenwechsel in der Sozialgesetzgebung der BRD darstellt, ist also nicht nur “gefühlt” der inhumanste Scheiß, den sich eine rot-grüne Koalition ausdenken konnte, er ist auch handwerklich so schlecht gemacht, dass sich in Karlsruhe die Balken biegen. Nur: Wer hat was Anderes erwartet? Weiterlesen