Tatort-Autoren vs. CCC

Eine inter­es­sante Debat­te entspan­nt sich zwis­chen 51 Drehbuchau­toren der ARD-Krim­is­erie “Tatort” und 51 Hack­ern des Chaos Com­put­er Clubs. Die Autoren haben gestern Mit­tag vorgelegt, und zwar einen safti­gen Run­dum­schlag an Linke, Grüne, Pirat­en und sowieso die gesamte soge­nan­nte Netzgemeinde.

Wie über­haupt der ganze Diskurs über das Netz und seine User einen hohen Ton anschlägt und damit die Banal­ität von Rechtsver­stößen kaschiert oder gar zum Frei­heit­sakt hoch­jaz­zt. Die Grun­drechte der Urhe­ber bzw. der von ihnen beauf­tragten Rechtein­hab­er aber wer­den dage­gen mar­gin­al­isiert: Zum Beispiel das Grun­drecht auf geistiges Eigentum.

Der CCC kon­tert gekonnt:

Sir Arthur Conan Doyle schrieb dazu: »Wenn jed­er Autor, der ein Hon­o­rar für eine Geschichte erhält, die ihre Entste­hung Poe ver­dankt, den Zehn­ten für ein Mon­u­ment des Meis­ters abgeben müßte, dann ergäbe das eine Pyra­mide so hoch wie die von Cheops.«

Das von Euch als gottgegeben hingestellte soge­nan­nte “geistige Eigen­tum” ist bei näherem Hin­se­hen eine Chimäre jün­geren Datums, gerne als unsach­lich­er Kampf­be­griff ange­führt, um gewisse grund­sät­zliche Diskus­sio­nen zu ver­mei­den. In den let­zten Jahren sind dazu viele – auch sehr aus­ge­wo­gene – Kom­mentare ver­faßt worden.

Wir sind ges­pan­nt, wie das weitergeht.

Ad ACTA Freie Künstler

Mein Ein­druck mein­er auss­chnittsweisen Lek­türe von Kom­mentaren zur Ablehnung von ACTA: Mehrheitlich herrscht fol­gende Mei­n­ung: Es sei gut, dass das Abkom­men in dieser Form nicht unterze­ich­net wurde. Aber das geistige Eigen­tum müsse doch geschützt wer­den. Schließlich müssten die “Kreativ­en” von den Erzeug­nis­sen ihrer Arbeit leben kön­nen, wie andere Men­schen von der ihren.

Diese Annah­men scheinen mir vol­lkom­men unhalt­bar zu sein. Nir­gend­wo ste­ht geschrieben, dass Men­schen, die Musik machen, Büch­er schreiben, Filme drehen, Bilder malen, davon leben kön­nen müssen. Die Wahrheit ist: Die meis­ten tun das ger­ade nicht. Und wenn die ver­schwindend geringe Min­der­heit, die es bish­er kon­nte, nun auch ander­er Lohnar­beit nachge­hen müsste — so what? Das schein­bar stärk­ste Argu­ment der File­shar­ing-Geg­ner­in­nen, Copy­right-Fetis­chis­ten und Con­tentin­dus­trie-Lakaien ist keine müde Mark wert.

Ein Schiff wird kommen

Eine Fre­gat­te mit uni­formiert­er Besatzung, die wed­er Polizei noch Armee ist, trainiert, um Unruhen und Auf­stände niederzuschla­gen. Nein, wir reden nicht über Syrien oder den Jemen, das spielt sich alles in der wohli­gen Wärme der Fes­tung Europa ab, genauer gesagt in Griechen­land und Spanien. Gün­stig, dass in den Erläuterun­gen zu Artikel 2 (Recht auf Leben), Absatz 2 der EMRK fol­gen­der Hin­weis als explizite Inter­pre­ta­tion­shil­fe des heili­gen Europäis­chen Kon­vents deutsch­er Nation gegeben wird:

Eine Tötung wird nicht als Ver­let­zung dieses Artikels betra­chtet, wenn sie durch eine Gewal­tan­wen­dung verur­sacht wird, die unbe­d­ingt erforder­lich ist, um einen Aufruhr oder Auf­s­tand recht­mäßig niederzuschlagen.

So kann man unge­niert Gewalt gegen die eigene Bevölkerung ausüben und gle­ichzeit­ig mit ein­er passend geschnitzten Men­schen­recht­skon­ven­tion wedeln. Und mit Geld, denn es gibt etwas zu holen. Zumin­d­est in Griechen­land. Der Flughafen in Athen ist wohl zu haben, Fra­port bietet schon mit. Die Wasser­w­erke von Athen ste­hen zum Verkauf, während in der Schlos­sallee zwei neue Hotels gebaut wer­den. Selb­st der taz gehen die Pri­vatisierun­gen nicht schnell genug. Hört sich alles nach einem feucht­en Kap­i­tal­is­ten­traum an? Es wird noch bess­er. EZB-Chefökonom Jür­gen Stark, Träger des renom­mierten Detlef-Rohwed­der-Preis­es, schlägt eine Treu­hand für Griechen­land vor, um die vorhan­de­nen Ver­mö­genswerte “bess­er zu mobil­isieren”. Jean-Claude Junck­er, die graue Emi­nenz des europäis­chen Gel­dadels, sekundiert. Weit­er­lesen

Guttenberg und das geistige Eigentum

Ein Dieb und ein Betrüger ist unser Vertei­di­gungsmin­is­ter. Aber ist er ein “Vorkämpfer für freie Kul­tur”, wie keim­form sug­ges­tiv fragt? Ist er natür­lich nicht, weil er kein Bewusst­sein für “freie Kul­tur” hat, was auch immer man unter diesen Begriff fassen möchte. Aber vielle­icht ist der aktuelle Fall ja ein her­vor­ra­gen­des Beispiel für die diskrepan­ten Wis­senschafts- und Eigen­tums­be­griffe, weil die Bruch­lin­ien sich an unvorherge­se­henen Stellen abze­ich­nen, wenn selb­st die FAZ einen zusam­mengeklaubten Abge­sang auf den Frei­her­rn und die bürg­er­liche Presse singt. Weit­er­lesen