Pornpiraten

Erin­nert sich noch jemand an Nap­ster? Oder an eDon­key? Diese Zeit, als man die freigegebe­nen Ord­ner wild­fremder Men­schen auf der ganzen Welt nach unbekan­nter Musik durch­suchen kon­nte? Man kön­nte fast nos­tal­gisch wer­den, wenn man an heutige nahezu anonyme Riesen­tor­rents denkt. In den Pirate Bay-Top100 machen aktuelle Alben ger­ade ein­mal zehn Prozent aus, und auch glob­al ist der Audio­tausch ille­galer Natur via P2P-Net­zw­erke in den let­zten Jahren zugun­sten der Videonach­frage abge­sunken, wenn man der von NBC in Auf­trag gegebe­nen Studie der Fir­ma Envi­sion­al glauben darf.
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Fortschritt durch zivilen Ungehorsam”

«Manch­mal», so Reto Hilty, Direk­tor am Münch­n­er Max-Planck-Insti­tut für Geistiges Eigen­tum, Wet­tbe­werbs- und Steuer­recht, «entste­ht Fortschritt durch zivilen Ungehorsam.»

Das Zitat bezieht sich auf das beste­hende Copy­right und stammt aus einem Text von Chris­t­ian von Bor­ries, der “als klas­sis­ch­er Musik­er zu einem Kämpfer für die kom­plette Abschaf­fung des Urhe­ber­rechts” gewor­den ist. Der lesenswerte Artikel find­et sich in ein­er (ins­ge­samt sehr plu­ral­is­tis­chen) Broschüre der Hein­rich-Böll-Stiftung und bei keim­form.

Three Strikes und die Angst des Monopolisten

Wir haben ja schon länger nichts mehr zum The­ma Urhe­ber­recht geschrieben, und da will ich die Gele­gen­heit­en mal nutzen, wieder ein­mal Wis­senswertes darüber zu bericht­en. Schauen wir zunächst ein­mal beim franzö­sis­chen Nach­barn vor­bei, der jet­zt endlich seine Three-Strikes-Regelung ver­ab­schiedet hat. Und im Grunde ken­nt man das ja: Wer dreimal beim ille­galen Down­load erwis­cht wird, bekommt das Netz abge­dreht. Lei­der geht bei der Berichter­stat­tung über die 3Strikes häu­fig unter, dass man beim drit­ten Mal auch (bis) zu zwei Jahre Haft, oder eine Geld­strafe von max­i­mal € 300.000 aufge­drückt bekom­men kann. Das ist nur fair, denn ein Richter schaut ja drauf, bei wem die Daten­leitung trock­en bleibt. Das Neue an der franzö­sis­chen Regelung ist jedoch die Schaf­fung ein­er eigen­ständi­gen Behörde (was man eigentlich eher den Deutschen zutraute), die mit der Ver­fol­gung und Bestra­fung der lieder­lichen Rechts­brech­er beauf­tragt wird und den Namen HADOPI (Haute Autorité pour la Dif­fu­sion des Œuvres et la Pro­tec­tion des Droits sur Inter­net) trägt. Die schickt, üblicher­weise auf­grund ein­er Denun­zi­a­tion, beim ersten Ver­stoß ein E‑Mail. Darin ste­ht lediglich die IP-Adresse und der Zeit­punkt der fraglichen Urhe­ber­rechtsver­let­zung. Worum es geht, oder wer angeschwärzt hat, wir natür­lich nicht ver­rat­en, dafür aber anschließend der Inter­ne­tan­schluss des Betrof­fe­nen von seinem Provider überwacht. Beim zweit­en Mal erfol­gt dieselbe Proze­dur, bloß per Ein­schreiben. Beim drit­ten Mal ist der Provider verpflichtet, die Inter­net-Verbindung für 2 bis 12 Monate zu sper­ren. Außer­dem kommt der Betrof­fene auf eine Ter­rorliste Black­list (was man eigentlich eher den Amerikan­ern zutraute), so dass er auch bei keinem anderen Provider einen Anschluss erhält. Bezahlen muss er seinen Anschluss natür­lich weit­er­hin. Er muss auch beweisen, dass er unschuldig ist, und er kann natür­lich auch nach wie vor von den Monop­o­lis­ten des geisti­gen Eigen­tums zivil­rechtlich abge­molken wer­den. Eine Ein­spruchsmöglichkeit ist nicht vorge­se­hen. Wie gesagt, min­destens fair. Weit­er­lesen

$ 675.000

So kanns gehen. 30 Songs run­terge­laden, schon hat man über eine halbe Mil­lio­nen Dol­lar Schulden an der Backe.

If that $675,000 stands, I will be fil­ing for bankruptcy.

Was bleibt Joel Tenen­baum auch anderes übrig? Anders als Tim Reynolds, der geistre­iche Anwalt der RIAA, wird Joel diese Summe wohl so schnell nicht auf­brin­gen kön­nen. Und das Urteil ist noch milde aus­ge­fall­en. Im Höch­st­fall hätte die Jury der Geschwore­nen eine Strafe von 4,5 Mil­lio­nen Dol­lar aussprechen kön­nen. Eine Jury übri­gens, aus der vorher sämtliche Kan­di­dat­en gestrichen wur­den, die schon mal Erfahrung mit P2P gemacht hat­ten. Eine Jury, die, nach Joels Geständ­nis, nur noch über die Höhe der Strafzahlung entschei­den musste.

Joel Tenenbaum und Charles Nesson

Joel Tenen­baum und Charles Nesson

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