St. Martin war ein böser Mann

File­shar­ing isn’t like shar­ing that we teach our chil­dren. This isn’t shar­ing with your friends.

Jet­zt haben wir es endlich blau auf weiß. Wer mit einem Frem­den teilt, der teilt näm­lich nicht, der macht etwas anderes, im Zweifel ver­w­er­flich­es, um nicht zu sagen obszönes. Gut zu wis­sen, der Herb­st ist nah, und wer stand noch nicht vor der Wahl, den eige­nen Mil­itär­man­tel, einen weißen Über­wurf aus zwei Teilen, im oberen Bere­ich mit Schaf­fell gefüt­tert, oder wenig­stens ’nen Euro mit einem mit­tel­losen Bet­tler zu teilen. Nix da! Die War­nung erre­icht uns noch rechtzeit­ig, aus­ge­sprochen von einem amerikanis­chen Anwalt im Fall Joel Tenen­baum vs. RIAA.

Angesichts solch moralis­ch­er Offen­barung­sei­de seit­ens der Kläger, ist der Vertei­di­gung nicht anderes übrig geblieben, als sich freimütig zu dem zu beken­nen, was man prak­tiziert hat. Joel Tenen­baum: “this is me. i used the com­put­er. This is how it is. I did it.”, sein Anwalt Charles Nes­son for­muliert das etwas geschmei­di­ger so:“Every­one could down­load [songs] for free. And mil­lions and mil­lions did. Joel was one of those mil­lions.” Weit­er­lesen

Der Bock als Gärtner

Oder ein Richter namens Tomas Norström als Richter im Ver­fahren gegen the Pirate Bay, es läuft wahrschein­lich auf das Gle­iche hin­aus. Denn wie bere­its im Mai bekan­nt wurde, ist eben dieser Richter Mit­glied ein­er Organ­i­sa­tion, die sich für den stärk­eren Schutz des Urhe­ber­rechts ein­set­zt, und den unver­fänglichen Namen Swedish Copy­right Asso­ci­a­tion trägt. Rein zufäl­lig sind dort auch die Anwälte der Musik­fir­men vertreten, die gegen die Betreiber von The Pirate Bay geklagt hat­ten, namentlich Hen­rik Pon­tén, Peter Danowsky, und Monique Wad­st­ed. Dass Norström auch noch im Vor­stand der Swedish Asso­ci­a­tion for the Pro­tec­tion of Indus­tri­al Prop­er­ty sitzt (eine Lob­by­gruppe, die eben­falls für eine Ver­schär­fung der Urhe­ber­recht ein­tritt), fällt da schon kaum mehr ins Gewicht. Weit­er­lesen

Charles Nesson vs. Musikindustrie

Seit dem Pirate Bay-Urteil ist es im deutschsprachi­gen Netz rund um das The­ma File­shar­ing (lei­der) wieder etwas ruhiger gewor­den. In den USA ist das etwas anders, denn dort sorgt der Fall des Roy­al Joel Tenen­baum, vor allem aber dessen Vertei­di­ger, der Har­vard-Pro­fes­sor Charles Nes­son mit ungewöhn­lichen The­sen für Aufsehen.
So argu­men­tiert Nes­son im Fall Tenen­baum, dass es völ­lig irrel­e­vant ist, ob und wie viel Musik sein Man­dant ille­gal über das Kazaa-Net­zw­erk herun­terge­laden hat, da ein Gebrauch, der auss­chließlich auf den pri­vat­en Genuss aus­gerichtet ist, unter die soge­nan­nten fair-use-Regelung fällt. Diese ungeschriebene Regel des us-amerikanis­chen Copy­rights ist hierzu­lande nicht gebräuch­lich, und gibt einem Richter rel­a­tiv großen Entschei­dungsspiel­raum. Sie basiert auf fol­gen­den Fak­toren: Weit­er­lesen

Der Schriftsteller Lars Gustafsson wählt die «Piratenpartei»

Aha. Länger nix gehört von uns von der Debat­te Pro­pa­gan­da um gegen die Inter­net-Pira­terie aka file­shar­ing. Offen­bar passiert ger­ade nicht viel. Und wenn nicht viel passiert — man seine Arbeit­skraft aber den bürg­er­lichen Medi­en ver­pachtet hat und deshalb irgend­was schreiben muss — macht man aus Nichtereignis­sen kleine Artikelchen, die dann die erste Seite des Feuil­letons zieren dür­fen — in diesem Fall jenes der SZ. Und weil uns auch nichts besseres ein­fällt, machen wir das ein­fach genauso.

Also nochmal, da ste­ht in der heuti­gen SZ (unter dem bemüht zynis­chen Titel “Herr Lib­er­al­is­mus per­sön­lich”): Lars Gustafs­son, erfol­gre­ich­er schwedis­ch­er Buchau­tor, hat angekündigt, dass er bei der Europawahl die soge­nan­nte Piraten­partei wählen wird, die sich sol­i­darisch gibt mit der Pirate­bay und son­stigem “Datendieb­stahl”. Gustaffson hat zur Begrün­dung “den Wider­stand gegen freies Kopieren im Inter­net mit den Zen­surbe­hör­den des Ancien Régime im Frankre­ich des 18. Jahrhun­derts” ver­glichen. Weit­er­lesen

Agitpropwochen

Die medi­ale Früh­jahrsof­fen­sive der bürg­er­lichen Presse rund um den Hei­del­berg­er Appell ist in vollem Gange, selb­st linke lib­erale Zeitun­gen wie der Fre­itag und die taz sind über­ran­nt wor­den. Nun gut, ganz so mar­tialisch muss der Text sich­er nicht weit­erge­hen, aber wenn man sich mal anschaut, was die Jour­naille in den let­zten Wochen für Töne gespuckt hat, fragt man sich schon, ob nicht doch unbe­merkt ein Kul­turkampf aus­ge­brochen ist. Anlass für meinen Text ist die Mel­dung der FAZ, dass in Frankre­ich ein neuer Anlauf für HADOPI ges­tartet wird, dem Gesetz, das es ermöglicht, File­shar­ern den Zugang zum Netz “abzuschnei­den”:

An diesem Mittwoch stand „Hadopi“ aber­mals auf der Trak­tanden­liste des Par­la­ments — in ein­er noch leicht ver­schärften Ver­sion: Den Dieben geisti­gen Eigen­tums wird nicht nur der Zugang zum Netz abgeschnit­ten — sie müssen ihr Abon­nement während dieser Zeit auch weiterbezahlen.

Fast kann man das leicht irre Grin­sen des Autors Jürg Altwegg zwis­chen den Zeilen lesen. Dazu kommt noch befremdlich­es, aber wohl FAZ-spez­i­fis­ches Linken-Bash­ing, geschenkt. Mit kein­er Silbe erwäh­nt Altwegg jedoch, wie das Gesetz im ersten Anlauf über­haupt durch den Sen­at gekom­men ist. Der Sen­at hat­te angekündigt, das Gesetz nach stun­den­lan­gen Diskus­sio­nen in der Woche danach zu ver­ab­schieden, und hat dann doch über­raschend nachts um vier­tel vor elf abstim­men lassen — vor 16 Abge­ord­neten, die dann 12 zu 4 dafür ges­timmt haben. Démoc­ra­tie, mais oui!
Aber Altwegg failt auch noch ein zweites Mal in seinem Artikel. Indem er Urhe­ber­recht und Geistiges Eigen­tum plan­los durcheinan­der schmeißt. Tat­säch­lich ist die Vorstel­lung von “geistigem Eigen­tum” sog­ar ziem­lich schw­er vere­in­bar mit der kon­ti­nen­taleu­ropäis­chen Urhe­ber­recht­stra­di­tion. Die deutsche Rechtswis­senschaft stellte das bere­its fest, bevor dieser Begriff über die Wirtschaft und die Poli­tik aus den USA und Großbri­tan­nien importiert wurde, wo es eben keine Urhe­ber­per­sön­lichkeit­srechte gibt, son­dern ein Copy­right. Dop­pelmi­nus also für Altwegg. Weit­er­lesen