hieß es für die Betreiber von The Pirate Bay. Der Richter und seine Schöffen folgten in ihrer Urteilsfindung voll und ganz der Linie der Staatsanwaltschaft, und werfen damit Fragen auf, die sie selber wohl nicht beantworten können. Warum wird beispielsweise Google nicht für die tätige Bereitstellung a.k.a. Beihilfe zu Urheberrechtsverletzungen belangt? Warum wird Rheinmetall nicht wegen Beihilfe zu hundert‑, ja tausendfachem Mord angeklagt? Denn nach dem Rechtsverständnis des Schöffengerichts wäre das eine fast zwingende Konsequenz. Man stellt ein Werkzeug zur öffentlichen Verfügung, und muss dann für jedes Vergehen jeden Nutzers geradestehen. Microsoft muss Schmerzensgeld zahlen, weil die Attentäter vom 11.09. ihre Anschlagspläne mit MS Office erstellt haben.
Jeder sieht die Fehlleistungen eines solchen Argumentationsmusters, es ist eigentlich klar, dass der Fall vor dem höchsten schwedischen Gericht entschieden werden wird, und so haben die Verurteilten ein entsprechendes Vorhaben auch bereits angekündigt. Die Gegenseite dürfte das ähnlich sehen. Und obwohl noch ein paar Instanzen zu überspringen sind, und wir uns alle in Ruhe der Frage widmen könnten, was die ellenlange Beschreibung des Gemäldes Las Meninas in Die Ordnung der Dinge eigentlich soll, scheint das Thema weiterhin zu faszinieren. Weiterlesen
Heute: Dieter Gorny
Der ist mittlerweile Chef der deutschen Musikindustrie und sondert in dieser Funktion wie selbstverständlich sonderbaren Wortlaut ab. Doch nicht nur er, auch Stefan Michalk, der Geschäftsführer des Bundesverbandes, scheint von dieser abstoßenden, verbalen Logorrhoe infiziert zu sein.
Wir werden wieder mehr klagen.
Treffen sich zwei Anwälte. Sagt der eine:“Und, wie geht’s dir?” Antwortet der andere:“Schlecht, ich kann nicht klagen.” Ein zugegeben äußerst mühseliger Witz, aber angesichts dessen, was heute bei heise zu lesen war, ein Kalauer der Extraklasse. Weiterlesen
Es klopfte an der Tür. Klippe seufzte. “Das bestimmt wieder ist Hibiskus. Gib mir den Spiegel. Ich ihn schlagen mit seiner eigenen Visage.” Buddy öffnete die Tür. Hibiskus stand im Flur, allerdings hinter einem kleineren Mann, der einen langen Mantel trug und betont freundlich lächelte
Der Prozess
gegen The Pirate Bay hat nicht nur Blogger und Journalisten auf der ganze Welt fasziniert, sondern auch den Autor zu ein paar Gedanken animiert. Und was wären Blogs, wenn man nicht alles, was einem gerade durch den Kopf schießt, sofort ins Netz posaunen würde? Eben. Weiterlesen
Der Prozess gegen die Betreiber von The Pirate Bay (wir berichteten) geht langsam dem Ende entgegen, und ich möchte vor der Urteilsverkündung die Gelegenheit nutzen, die letzten Ereignisse zu resümieren.
Bereits am Donnerstag letzter Woche gab es interessante Zeugenaussagen. Zuerst erklärte Kristoffer Schollin (Ph. D. Intellectual Property Law), dass die Piratenbucht im Grunde genommen nichts anderes erlaubt, als der Suchmaschinenbetreiber Google (über dessen Suche man ebenfalls torrent-files finden kann), und dass .torrent-Dateien nur eine etwas verbesserte Form von Hyperlinks sind. Zur Legalität von Pirate Bay befragt, vertrat er den Standpunkt, dass die Technologie hinter der Seite nicht illegal ist, und über die Legalität der Inhalte ja das Verfahren entscheiden solle, in welchem er gerade als Zeuge auftrete. Weiterlesen
zwitscherte Peter Sunde heute vergnügt in die Welt hinaus. Er hatte allen Grund dazu, denn im Verfahren gegen The Pirate Bay musste die Staatsanwaltschaft schon heute einen derben Rückschlag hinnehmen. Woraufhin die taz zu schäbiger Polemik sich hinreißen liess:
Schon an Prozesstag zwei lässt die Staatsanwaltschaft die Hälfte ihrer Klage gegen die “Pirate Bay”-Betreiber fallen. Grund: Die Piraten stellten die technische Inkompetenz der Ankläger bloß.
Abgesehen davon, dass wohl die wenigsten Schreiberlinge der taz auf Anhieb erklären könnten, was distributed hash tables sind, und diese Zwischenüberschrift den Axel-Springer-Orden am Band verdient hat, scheint es aber tatsächlich so zu sein, dass der Staatsanwalt (nachdem er sich 3 Jahre auf den Prozess vorbereitet hat), mit äußerst dürftigen Beweisen vor Gericht erschienen ist.
So sind seine sogenannten Beispiel-Downloads samt und sonders nichtig, weil er damit nicht beweisen kann, dass die Downloads nur durch den Pirate-Bay-Tracker (übrigens deutsche Softwähr) ermöglicht wurden. Denn auf den Traktor Tracker kommt es an, da dieser die Information über evtl. vorhandene Dateien verwaltet. Wer nicht weiß, was ein Tracker ist, oder was überhaupt Bittorrent sein soll, dem sei hier noch einmal die famose, zweistundenlange Ausgabe 57 des Chaosradio Express Podcasts empfohlen.
Da der Staatsanwalt Håkan Roswall keine Ahnung von Treckern hat, musste er heute einen wichtigen Punkt seiner Anklage fallen lassen. Roswall wirft den vier Angeklagten nun nicht mehr die Mittäterschaft bei der “Vervielfältigung” urheberrechtlich geschützten Materials vor, sondern lediglich die Komplizenschaft bei der “Bereitstellung” von Raubkopien. Ist für jeden normalen Menschen im Grunde dasselbe, juristisch aber ein deutlicher Unterschied. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit werden die Angeklagten aber noch nicht einmal dafür belangt werden. Weiterlesen