Das Urteil — Knast und Kohle

hieß es für die Betreiber von The Pirate Bay. Der Richter und seine Schöf­fen fol­gten in ihrer Urteils­find­ung voll und ganz der Lin­ie der Staat­san­waltschaft, und wer­fen damit Fra­gen auf, die sie sel­ber wohl nicht beant­worten kön­nen. Warum wird beispiel­sweise Google nicht für die tätige Bere­it­stel­lung a.k.a. Bei­hil­fe zu Urhe­ber­rechtsver­let­zun­gen belangt? Warum wird Rhein­metall nicht wegen Bei­hil­fe zu hundert‑, ja tausend­fachem Mord angeklagt? Denn nach dem Rechtsver­ständ­nis des Schöf­fen­gerichts wäre das eine fast zwin­gende Kon­se­quenz. Man stellt ein Werkzeug zur öffentlichen Ver­fü­gung, und muss dann für jedes Verge­hen jeden Nutzers ger­adeste­hen. Microsoft muss Schmerzens­geld zahlen, weil die Atten­täter vom 11.09. ihre Anschlagspläne mit MS Office erstellt haben.

Jed­er sieht die Fehlleis­tun­gen eines solchen Argu­men­ta­tion­s­musters, es ist eigentlich klar, dass der Fall vor dem höch­sten schwedis­chen Gericht entsch­ieden wer­den wird, und so haben die Verurteil­ten ein entsprechen­des Vorhaben auch bere­its angekündigt. Die Gegen­seite dürfte das ähn­lich sehen. Und obwohl noch ein paar Instanzen zu über­sprin­gen sind, und wir uns alle in Ruhe der Frage wid­men kön­nten, was die ellen­lange Beschrei­bung des Gemäldes Las Meni­nas in Die Ord­nung der Dinge eigentlich soll, scheint das The­ma weit­er­hin zu faszinieren. Weit­er­lesen

digital ist besser II

Heute: Dieter Gorny

Der ist mit­tler­weile Chef der deutschen Musikin­dus­trie und son­dert in dieser Funk­tion wie selb­stver­ständlich son­der­baren Wort­laut ab. Doch nicht nur er, auch Ste­fan Michalk, der Geschäfts­führer des Bun­desver­ban­des, scheint von dieser abstoßen­den, ver­balen Log­or­rhoe infiziert zu sein.

Wir wer­den wieder mehr klagen.

Tre­f­fen sich zwei Anwälte. Sagt der eine:“Und, wie geht’s dir?” Antwortet der andere:“Schlecht, ich kann nicht kla­gen.” Ein zugegeben äußerst müh­seliger Witz, aber angesichts dessen, was heute bei heise zu lesen war, ein Kalauer der Extrak­lasse. Weit­er­lesen

Der Sturzbach

Es klopfte an der Tür. Klippe seufzte. “Das bes­timmt wieder ist Hibiskus. Gib mir den Spiegel. Ich ihn schla­gen mit sein­er eige­nen Vis­age.” Bud­dy öffnete die Tür. Hibiskus stand im Flur, allerd­ings hin­ter einem kleineren Mann, der einen lan­gen Man­tel trug und betont fre­undlich lächelte

Der Prozess

gegen The Pirate Bay hat nicht nur Blog­ger und Jour­nal­is­ten auf der ganze Welt fasziniert, son­dern auch den Autor zu ein paar Gedanken ani­miert. Und was wären Blogs, wenn man nicht alles, was einem ger­ade durch den Kopf schießt, sofort ins Netz posaunen würde? Eben. Weit­er­lesen

send some flowers

Der Prozess gegen die Betreiber von The Pirate Bay (wir berichteten) geht langsam dem Ende ent­ge­gen, und ich möchte vor der Urteilsverkün­dung die Gele­gen­heit nutzen, die let­zten Ereignisse zu resümieren. 

Bere­its am Don­ner­stag let­zter Woche gab es inter­es­sante Zeu­ge­naus­sagen. Zuerst erk­lärte Kristof­fer Schollin (Ph. D. Intel­lec­tu­al Prop­er­ty Law), dass die Piraten­bucht im Grunde genom­men nichts anderes erlaubt, als der Such­maschi­nen­be­treiber Google (über dessen Suche man eben­falls tor­rent-files find­en kann), und dass .tor­rent-Dateien nur eine etwas verbesserte Form von Hyper­links sind. Zur Legal­ität von Pirate Bay befragt, ver­trat er den Stand­punkt, dass die Tech­nolo­gie hin­ter der Seite nicht ille­gal ist, und über die Legal­ität der Inhalte ja das Ver­fahren entschei­den solle, in welchem er ger­ade als Zeuge auftrete. Weit­er­lesen

EPIC WINNING LOL

zwitscherte Peter Sunde heute vergnügt in die Welt hin­aus. Er hat­te allen Grund dazu, denn im Ver­fahren gegen The Pirate Bay musste die Staat­san­waltschaft schon heute einen der­ben Rückschlag hin­nehmen. Woraufhin die taz zu schäbiger Polemik sich hin­reißen liess:

Schon an Prozesstag zwei lässt die Staat­san­waltschaft die Hälfte ihrer Klage gegen die “Pirate Bay”-Betreiber fall­en. Grund: Die Pirat­en stell­ten die tech­nis­che Inkom­pe­tenz der Ankläger bloß.

Abge­se­hen davon, dass wohl die wenig­sten Schreiber­linge der taz auf Anhieb erk­lären kön­nten, was dis­trib­uted hash tables sind, und diese Zwis­chenüber­schrift den Axel-Springer-Orden am Band ver­di­ent hat, scheint es aber tat­säch­lich so zu sein, dass der Staat­san­walt (nach­dem er sich 3 Jahre auf den Prozess vor­bere­it­et hat), mit äußerst dürfti­gen Beweisen vor Gericht erschienen ist.
So sind seine soge­nan­nten Beispiel-Down­loads samt und son­ders nichtig, weil er damit nicht beweisen kann, dass die Down­loads nur durch den Pirate-Bay-Track­er (übri­gens deutsche Soft­währ) ermöglicht wur­den. Denn auf den Trak­tor Track­er kommt es an, da dieser die Infor­ma­tion über evtl. vorhan­dene Dateien ver­wal­tet. Wer nicht weiß, was ein Track­er ist, oder was über­haupt Bit­tor­rent sein soll, dem sei hier noch ein­mal die famose, zweis­tun­den­lange Aus­gabe 57 des Chaos­ra­dio Express Pod­casts empfohlen.

Da der Staat­san­walt Håkan Roswall keine Ahnung von Treck­ern hat, musste er heute einen wichti­gen Punkt sein­er Anklage fall­en lassen. Roswall wirft den vier Angeklagten nun nicht mehr die Mit­täter­schaft bei der “Vervielfäl­ti­gung” urhe­ber­rechtlich geschützten Mate­ri­als vor, son­dern lediglich die Kom­plizen­schaft bei der “Bere­it­stel­lung” von Raubkopi­en. Ist für jeden nor­malen Men­schen im Grunde das­selbe, juris­tisch aber ein deut­lich­er Unter­schied. Mit an Sicher­heit gren­zen­der Wahrschein­lichkeit wer­den die Angeklagten aber noch nicht ein­mal dafür belangt wer­den. Weit­er­lesen