Three Strikes und die Angst des Monopolisten

Wir haben ja schon länger nichts mehr zum The­ma Urhe­ber­recht geschrieben, und da will ich die Gele­gen­heit­en mal nutzen, wieder ein­mal Wis­senswertes darüber zu bericht­en. Schauen wir zunächst ein­mal beim franzö­sis­chen Nach­barn vor­bei, der jet­zt endlich seine Three-Strikes-Regelung ver­ab­schiedet hat. Und im Grunde ken­nt man das ja: Wer dreimal beim ille­galen Down­load erwis­cht wird, bekommt das Netz abge­dreht. Lei­der geht bei der Berichter­stat­tung über die 3Strikes häu­fig unter, dass man beim drit­ten Mal auch (bis) zu zwei Jahre Haft, oder eine Geld­strafe von max­i­mal € 300.000 aufge­drückt bekom­men kann. Das ist nur fair, denn ein Richter schaut ja drauf, bei wem die Daten­leitung trock­en bleibt. Das Neue an der franzö­sis­chen Regelung ist jedoch die Schaf­fung ein­er eigen­ständi­gen Behörde (was man eigentlich eher den Deutschen zutraute), die mit der Ver­fol­gung und Bestra­fung der lieder­lichen Rechts­brech­er beauf­tragt wird und den Namen HADOPI (Haute Autorité pour la Dif­fu­sion des Œuvres et la Pro­tec­tion des Droits sur Inter­net) trägt. Die schickt, üblicher­weise auf­grund ein­er Denun­zi­a­tion, beim ersten Ver­stoß ein E‑Mail. Darin ste­ht lediglich die IP-Adresse und der Zeit­punkt der fraglichen Urhe­ber­rechtsver­let­zung. Worum es geht, oder wer angeschwärzt hat, wir natür­lich nicht ver­rat­en, dafür aber anschließend der Inter­ne­tan­schluss des Betrof­fe­nen von seinem Provider überwacht. Beim zweit­en Mal erfol­gt dieselbe Proze­dur, bloß per Ein­schreiben. Beim drit­ten Mal ist der Provider verpflichtet, die Inter­net-Verbindung für 2 bis 12 Monate zu sper­ren. Außer­dem kommt der Betrof­fene auf eine Ter­rorliste Black­list (was man eigentlich eher den Amerikan­ern zutraute), so dass er auch bei keinem anderen Provider einen Anschluss erhält. Bezahlen muss er seinen Anschluss natür­lich weit­er­hin. Er muss auch beweisen, dass er unschuldig ist, und er kann natür­lich auch nach wie vor von den Monop­o­lis­ten des geisti­gen Eigen­tums zivil­rechtlich abge­molken wer­den. Eine Ein­spruchsmöglichkeit ist nicht vorge­se­hen. Wie gesagt, min­destens fair. Weit­er­lesen