Internet-Kontrolle durch die UN

Die Vere­in­ten Natio­nen denken zur Zeit ern­sthaft darüber nach, wie sie eine inter-gou­ver­na­men­tale Kon­trolle des Inter­nets schaf­fen kön­nen. Das berichtet zumin­d­est die ITNews aus Aus­tralien. Demzu­folge wurde dafür unter Fed­er­führung Brasiliens eine Arbeits­gruppe eingerichtet.

In einem Meet­ing in New York am Mittwoch wurde erk­lärt, es sollen glob­ale Stan­dards definiert wer­den, wie das Inter­net regiert wer­den kann. Wie wir wis­sen, ist Stan­dard nur ein Euphemis­mus für Kon­trolle. Wik­ileaks wird in diesem Zusam­men­hang übri­gens expliz­it erwäh­nt. Grundle­gend ist dafür di Res­o­lu­tion des UN Wirtschafts- und Sozial­rats 2010/2 vom 19. Juli.

Indi­en, Südafri­ka, Chi­na und Sau­di-Ara­bi­en wür­den eine solche über­greifende inter-gou­verne­men­tale offenkundig begrüßen; Aus­tralien, die USA, Großbri­tan­nien und die anwe­senden Geschäft­sleute sehen darin ein Risiko. Die Bedenken seien aber nicht grund­sät­zlich­er Art (Mei­n­ungs­frei­heit usw.), wie man unschuldiger­weise ver­muten kön­nte, nein:

My con­cern is that if we were to make a move to form a gov­ern­men­tal-only body then that would send a very strong sig­nal to civ­il soci­ety that their valu­able con­tri­bu­tion was not required or was not being looked for.

Über­set­zt heißt das doch: “So eine Kon­trol­linstanz ist gut, aber da sollen noch mehr Leute mitre­den!” Mit Civ­il Soci­ety sind näm­lich keineswegs die Bürg­er gemeint, gemeint sind neben den aus­drück­lich genan­nten Vertretern der Pri­vatwirtschaft, das Inter­net Gov­er­nance Forum (IGF), ICANN, ISOC, ITU oder die World Infor­ma­tion Tech­nol­o­gy and Ser­vices Alliance (WITSA). Alle­samt vol­lkom­men undemokratis­che Organ­i­sa­tio­nen! Dass dann der brasil­ian­is­che Abge­sandte es auch noch für nötig hält, zu beto­nen, es han­dele sich keines­falls um eine “Über­nahme” des Inter­nets, ist dann auch nicht wirk­lich beruhi­gend. Vielmehr klingt das so, als ob es tat­säch­lich in Erwä­gung gezo­gen wurde.

Das Meet­ing in sein­er vollen Länge: