Zensur

find­et nicht statt. So ste­ht es zumin­d­est im Grundge­setz. Dass es aus­gerech­net die GebärFam­i­lien­min­is­terin sein würde, die ein der­ar­tiges Kon­trol­linstru­ment mit dem Hin­weis auf die Kinder­pornogra­phie wieder ein­führt, ist zwar auf den ersten Blick merk­würdig, hätte man sich aber denken können. 

Es gibt also dem­nächst eine vom Bun­deskrim­i­nalamt ver­wal­tete Zen­surliste, die nie­mand ein­se­hen darf. Und der Besuch bei ein­er auf der Liste ste­hen­den Seite ist straf­bar, ja, auch der Ver­such ist es bere­its, obwohl kein Men­sch weiß, welche Seit­en das sind. Wenig­stens wer­den die Men­schen nicht mit dem Unter­schied zwis­chen Besuch und Versuch ver­wirrt, da es keinen gibt. Nun hat es der­art aus­re­ichend Erfahrun­gen mit den “Sper­rlis­ten” ander­er Län­der gegeben, dass es bei weit­em noch nicht aus­gemacht ist, ob dort tat­säch­lich nur kinder­pornographis­che Seit­en zu find­en sind. So tum­meln sich dort Zah­närzte (Aus­tralien), Wikipedia (GB) und Online-Pok­er-Anbi­eter (Finn­land). Auch in Deutsch­land hätte man für die Sper­rung von Online-Glücksspie­len sich­er Inter­esse und Ver­wen­dung. So stellt der Düs­sel­dor­fer Regierung­spräsi­dent Jür­gen Büs­sow bere­its Sper­rungsver­fü­gun­gen gegen aus­ländis­che Glücksspiel-Seit­en in Aus­sicht. Und wenn man schon­mal dabei ist, kann man auch etwas gegen die “flächen­deck­ende Enteig­nung geisti­gen Eigen­tums” unternehmen, denkt sich dabei die Musikin­dus­trie in der Per­son Dieter Gornys: Weit­er­lesen