Zensur
findet nicht statt. So steht es zumindest im Grundgesetz. Dass es ausgerechnet die GebärFamilienministerin sein würde, die ein derartiges Kontrollinstrument mit dem Hinweis auf die Kinderpornographie wieder einführt, ist zwar auf den ersten Blick merkwürdig, hätte man sich aber denken können.
Es gibt also demnächst eine vom Bundeskriminalamt verwaltete Zensurliste, die niemand einsehen darf. Und der Besuch bei einer auf der Liste stehenden Seite ist strafbar, ja, auch der Versuch ist es bereits, obwohl kein Mensch weiß, welche Seiten das sind. Wenigstens werden die Menschen nicht mit dem Unterschied zwischen Besuch und Versuch verwirrt, da es keinen gibt. Nun hat es derart ausreichend Erfahrungen mit den “Sperrlisten” anderer Länder gegeben, dass es bei weitem noch nicht ausgemacht ist, ob dort tatsächlich nur kinderpornographische Seiten zu finden sind. So tummeln sich dort Zahnärzte (Australien), Wikipedia (GB) und Online-Poker-Anbieter (Finnland). Auch in Deutschland hätte man für die Sperrung von Online-Glücksspielen sicher Interesse und Verwendung. So stellt der Düsseldorfer Regierungspräsident Jürgen Büssow bereits Sperrungsverfügungen gegen ausländische Glücksspiel-Seiten in Aussicht. Und wenn man schonmal dabei ist, kann man auch etwas gegen die “flächendeckende Enteignung geistigen Eigentums” unternehmen, denkt sich dabei die Musikindustrie in der Person Dieter Gornys: Weiterlesen