Pornpiraten
Erinnert sich noch jemand an Napster? Oder an eDonkey? Diese Zeit, als man die freigegebenen Ordner wildfremder Menschen auf der ganzen Welt nach unbekannter Musik durchsuchen konnte? Man könnte fast nostalgisch werden, wenn man an heutige nahezu anonyme Riesentorrents denkt. In den Pirate Bay-Top100 machen aktuelle Alben gerade einmal zehn Prozent aus, und auch global ist der Audiotausch illegaler Natur via P2P-Netzwerke in den letzten Jahren zugunsten der Videonachfrage abgesunken, wenn man der von NBC in Auftrag gegebenen Studie der Firma Envisional glauben darf.
Das hindert Dieter Gorny allerdings nicht, gebetsmühlenartig seine Forderung nach einer Internetsperre für “Web- oder Musikpiraten” zu fordern, was regelmäßig schmerzhaft zu vermeidbaren Allegorien führt.
Ich sage immer: Leute, wenn ihr bei Rot über die Ampel fahrt oder betrunken seid, dann seid ihr doch auch Euren Führerschein los.
Sowas bringt einen immerhin in die Enquete-Kommission “Internet und digitale Gesellschaft”. Kann man sich ja mal merken, falls die restlichen Lebensentwürfe nach und nach ausfallen. Doch wenden wir unser Antlitz vom fetten Philisterlächeln des Musikmanagers ab, und der oben gezeigten Grafik wieder zu. Die unmittelbare Folge des gestiegenen Erotikfilmangebots über Bittorrent ist eine erwartbar verstärkte Klageaktivität. Interessant wird es jedoch eigentlich erst, wenn sich ein seriöser Anwalt mit ebenso seriösen Richtern darüber im Saal streiten muss. Wenn dieser Anwalt Mandanten vertritt, deren Produkte so herzhafte Namen tragen wie “Meat my Ass” oder “Mommy blows best”, zu deutsch wohl treffend übersetzt mit “Mutti bläst am besten”. Das ist natürlich unangenehm, zumal man in den Vereinigten Staaten immer dort klagen muss, wo der jeweils Beschuldigte seinen Wohnsitz hat. Dieserart direkter, juristischer Kontakt mit Dorfrichtern ist den serösen Anwälten natürlich unangenehm. Da kann mal schon mal auf unorthodoxe Ideen kommen.
So hat John Steel bspw. die umgedrehte Massenklage erfunden, mit der man, seiner Meinung nach, massenhaft Leute an einem Ort verklagen kann, indem man einfach alle Personen, die “Melanie Rios — Stuffed Petite” heruntergeladen haben, zu einer juristischen Klasse zusammenfasst, welche von einem Gericht berureilt werden kann. Ein sehr innovativer Ansatz in den USA. Man kann den Kontakt mit Richtern aber auch vermeiden, indem man sie erst gar nicht mehr um Erlaubnis fragt, ob man an die Kabelnetzwerke schreiben darf, dass man gerne eine Handvoll IP-Adressen vermeidlicher Filesharer hätte. Diesmal geht es um den Porno “Der gute Onkel”, Kläger ist der Deutsche Mick Haig, sein texanischer Anwalt heißt, wie könnte es anders sein, Evan Stone. Im weiteren hat dann z.B. Comcast einen Brief an den entsprechenden User gesandt, dessen Frau allerdings in diesem einen Fall zuerst am Briefkasten war. Die ehelichen Diskussionen überlasse ich hier getrost der Phantasie. Glücklicherweise ist der Fall ist zufälligerweise in die Blicke der Electronic Frountier Foundation, kurz EFF, geraten, so dass wir aktenentnehmend zitieren können:
Rather than choosing competent local counsel experienced in intellectual property law, the Court appointed a trio of attorneys renowned for defending Internet piracy and renowned for their general disregard for intellectual property law.
Da ist keine Eigenwerbung, sondern eine Beschwerde von Evan Stone der mit seinesgleichen jedoch bald vor größeren Problemen stehen könnte, denn mitlerweile haben die Kabelbetreiber überhaupt keine Lust mehr auf solche juristischen Spirenzchen. Das musste jetzt die in New York ansässige Anwaltskanzlei Foley & Lardner erfahren, die eigentlich nur das Produkt “Anal Fanatic” juristisch vertrat. Da hat der zuständige Richter erstmal Bescheid gesagt, dass er die gesamte Angelegenheit für Quatsch hielte, womit er der Kanzlei eine mündliche Absage erteilte. Und eigentlich sind die nur vors Gericht gegangen, weil sie sich nicht mit Comcast, dem Netzbetreiber, einigen konnten, wieviele IP-Adressen für wieviel Kohle nachzuschauen sind.
Während die Anwälte in den USA den Einzelnen in ruinöse und undurchsichtige Prozessorgien führen können, muss in Deutschland der juristische Doppelboden erst noch hergerichtet werden, weswegen das Hauptaugenmerk auf der politischer Lobbyarbeit zur Einrichtung einer Three-Strikes-Regelung nach französischem Vorbild ruhen dürfte. Da muss man noch zum groben Keil greifend erzählen, dass im Bereich Musik, Film und TV-Serien durch “Piraterie” im Internet und analogen Medien rund 10 Milliarden Euro und über 195.000 Arbeitsplätze verloren gehen, und wenn sich politisch und am Verhalten der Internetnutzer nichts ändert, kann dies 2015 im schlimmsten Szenario selbst bei einer sehr konservativen Schätzung zu Mindereinnahmen von 56 Milliarden Euro und 1,2 Millionen weniger Jobs führen. Alternativ kann man auch merkbefreit weiter schwadronieren:
Für den Bundesverband Musikindustrie forderte Dieter Gorny eine neue Wertschätzung der Inhalte und ihrer Produzenten. Der Kern der Kreativität stecke auch im Internet in der Leistung Einzelner, “nicht in der Durchschnittsmeinung” mysteriöser Schwarmintelligenzen. Andernfalls ginge die kulturelle Vielfalt und damit etwa auch das “Profil von Ballungsräumen” verloren.