Spionenohren

set­zte er sich auf den fusz­bo­den her­aus und presste das spi­o­nenohr an diesen. J. Paul, Hesp. 1, 10.

Schließlich muss der Staat ja mit­bekom­men, was denn der Bürg­er so treibt, im eige­nen Heim. Damit sein eigenes Treiben halb­wegs legit­im erscheint, muss er sich bes­timmter Diskurs­for­men bedi­enen. Das Parade­beispiel schlechthin ist die Kinder­pornogra­phie, bzw. die Äch­tung der­ar­tiger Prak­tiken. Das hat den Vorteil, dass der Kon­sens nicht erst müh­selig man­u­fak­turi­ert wer­den muss, son­dern gle­ich­sam als Tak­t­stock des medi­alen Empörung­sor­ch­esters lustvoll geschwun­gen wer­den kann. Dann benötigt es nur noch “zwei, drei Mutige, die vor­ange­hen” (Fam­i­lien­min­is­terin von der Leyen), und man kann sich daran machen, fach­män­nisch das erste Zen­sursys­tem in die deutsche Infor­ma­tion­sin­fra­struk­tur einzuziehen.

Aber warum sich auf KiPo beschränken, gle­ich das ganze Sün­den­ba­bel des Zwis­chen­net­zes kön­nte man mit der­ar­tiger Tech­nik beseit­i­gen,” dachte sich wohl das hes­sisch-christliche Innen­min­is­teri­um. Glücksspiel, diese Geißel der mod­er­nen Gesellschaft kön­nte man so doch eben­so auf die nationalen Fil­terlis­ten set­zen und, wir wollen ja nicht päp­stlich­er als der Papst sein, en pas­sant die Ein­nah­men aus dem staatlichen Glücksspiel-Monopol vergößern.

Nun, nicht nur die häßlichen hes­sis­chen Chris­ten­men­schen der CDU, auch ihre Gesin­nungsgenossen aus dem schö­nen Nieder­sach­sen wis­sen, was die Stunde geschla­gen hat (da kann sich der Min­is­ter­präsi­dent mal wieder präsen­tieren, ganz auf Du und Du, während sein Geheim­di­enst die wort-wörtliche Aus­führung übern­immt). Wobei dieser soge­nan­nte leg­isla­tive Vor­gang eher ein Demask­ierung der frei­heitlich-lib­eralen Schan­des Standesvertreter ist. Aber, was hat das schon für einen Neuigkeitswert.

Nehmen wir doch Nieder­sach­sen als Sprung­brett auf die Bun­de­sebene, wie es Ger­hard S. vorgemacht hat, und sein indisponiert­er direk­ter Nach­fol­ger es eben­falls ver­sucht. Und so sei die kleine Extrap­o­la­tion erlaubt, dass auch Chris­t­ian Wulff einst diesen Weg beschre­it­en wird, um Nach­fol­ger der Krisenkan­z­lerin zu wer­den. Dann kann er, Big­Broth­er-Preisträger des Jahres 2005, befre­it von regionaler Kleingeis­terei vom großen Date­nack­er ern­ten, den seine Kan­z­lerin einst bestellte.

Die Vor­rats­daten­spe­icherung ist ja ein wenig aus dem Blick­feld ger­at­en, ein wenig unver­ständlich, wenn man bedenkt, was der Staat zukün­ftig über jeden Bürg­er weiß:

1. die Rufnum­mer oder andere Ken­nung des anrufend­en und des angerufe­nen Anschlusses sowie im Falle von Um- oder Weit­er­schal­tun­gen jedes weit­eren beteiligten Anschlusses.
2. den Beginn und das Ende der Verbindung nach Datum und Uhrzeit unter Angabe der zugrunde liegen­den Zeitzone.
3. usw. usf.

Zudem ger­ade erst die vom BVer­fG ange­forderte Beurteilung der VDS erschienen ist. Bei c’t liest man fol­gen­des:

Nach Inter­pre­ta­tion der Bun­desregierung hat die EU zudem “aus­drück­lich” keine umfassenden “materiellen Gren­zen der Ver­wen­dung der gespe­icherten Dat­en” vorge­se­hen. Die Erlaub­nis zur Nutzung der Infor­ma­tio­nen allein bei “schw­eren Straftat­en” beze­ichne keinen Rechts­be­griff, “der sich mit iden­tis­ch­er Bedeu­tung im deutschen Strafrecht wieder find­en lassen würde”. Eine “juris­tis­che Def­i­n­i­tion” habe Brüs­sel nicht vorge­bracht, stellt sich Berlin qua­si einen Freib­rief zur Daten­ver­wen­dung aus.

Eine tiefer gehende Auseinan­der­set­zung mit dem Kun­st­be­griff “schwere Straftat” stammt von Twister:

So die Bun­desregierung von der offen­sichtlichen Notwendigkeit, Ver­hält­nis­mäßigkeit und Richtigkeit der VDS überzeugt ist, hätte man sich dieses rhetorischen Kniffes nicht bedi­enen müssen. Doch man sug­gerierte stattdessen, dass “schwere Straftat­en” tat­säch­lich ein Begriff ist, der die Daten­spe­icherungszwecke ein­gren­zt – entwed­er wussten alle Poli­tik­er, die diesen Trick über­nah­men, es tat­säch­lich nicht bess­er (was von Inkom­pe­tenz zeu­gen würde) oder aber sie haben schlichtweg hier ganz gezielt Nebelk­erzen gezün­det, um die Kri­tik ins Leere laufen zu lassen. Welche Möglichkeit zutrifft, kann jed­er für sich selb­st entschei­den. Beruhi­gend sind bei­de nicht.

Doch nicht nur die Bun­desregierung lieferte ein Ein­schätzung ab, auch Bun­des­gerichte gaben ihre Stel­lung­nah­men ab. So beze­ich­nete das Bun­desver­wal­tungs­gericht die Vor­ratsspe­icherung als

…eine flächen­deck­ende Dauer­maß­nahme, die wed­er an eine Ein­schre­itschwelle noch an eine Tat­sachen­ba­sis gebun­den ist.”

und der Präsi­dent des für Strafrecht zuständi­gen Bun­des­gericht­shofs (BGH) Prof. Dr. Klaus Tolks­dorf schreibt in ein­er weit­eren Stel­lung­nahme an das Bundesverfassungsgericht:

Der Wer­tung, dass ohne die Möglichkeit der Spe­icherung und Erhe­bung der genan­nten Dat­en die Nutzung des Inter­nets zu einem ‘rechts­freien Raum’ würde, kön­nte ich mich nicht anschließen. Einzelne Bere­iche sozialen Ver­hal­tens sind nicht deshalb rechts­freie Räume, weil von ihrer präven­tiv­en Überwachung abge­se­hen wird.

Mithin, es scheint nicht alles ver­loren, und Klein-Chris­tians Ernte kön­nte dur­chaus noch ein wenig dürftiger ausfallen.

Zum Schluss noch ein klein­er TV-Tipp. Har­vard Law vs. RIAA — die Anhörung in einem File­shar­ing-Ver­fahren wird live im Inter­net über­tra­gen. Die Begrün­dung dafür liefert die zuständi­ge Rich­terin in ein­er überzeu­gen­den Argumentation:

Gert­ner geht auch auf die Argu­mente des kla­gen­den Labels ein, dessen Anwälte die Über­tra­gung mit einem Gegenantrag ver­hin­dern woll­ten. Die Gegen­wehr der Musikin­dus­trie find­et Gert­ner “merk­würdig”. Die Kläger hät­ten in diesem und anderen Fällen stets auf den Pub­lic­i­ty-Fak­tor und das Abschreck­ungspoten­zial der Klagekam­pagne geset­zt. Eine Über­tra­gung an die Ziel­gruppe sollte also der Strate­gie der Musikin­dus­trie entsprechen.

Touché

3 Meinungen zu “Spionenohren

  1. […] hat­te es ja let­ztes Mal mit der Überwachung, und den Men­schen, die sich nicht zu schade sind, der­ar­tig unsin­nige Umtriebe […]

  2. […] Weise, für die Sache des ange­blichen Bünd­niss­es zwis­chen schwedis­ch­er Verurteilung, und deutsch­er Zen­surbe­mühun­gen. Noch ein paar Piraten­bucht­en mehr, und das neue Bünd­nis von Urhe­ber­rechtss­chützern und jenen, […]

  3. […] wieder ein­führt, ist zwar auf den ersten Blick merk­würdig, hätte man sich aber denken […]

Schreibe einen Kommentar


*