Three Strikes und die Angst des Monopolisten
Wir haben ja schon länger nichts mehr zum Thema Urheberrecht geschrieben, und da will ich die Gelegenheiten mal nutzen, wieder einmal Wissenswertes darüber zu berichten. Schauen wir zunächst einmal beim französischen Nachbarn vorbei, der jetzt endlich seine Three-Strikes-Regelung verabschiedet hat. Und im Grunde kennt man das ja: Wer dreimal beim illegalen Download erwischt wird, bekommt das Netz abgedreht. Leider geht bei der Berichterstattung über die 3Strikes häufig unter, dass man beim dritten Mal auch (bis) zu zwei Jahre Haft, oder eine Geldstrafe von maximal € 300.000 aufgedrückt bekommen kann. Das ist nur fair, denn ein Richter schaut ja drauf, bei wem die Datenleitung trocken bleibt. Das Neue an der französischen Regelung ist jedoch die Schaffung einer eigenständigen Behörde (was man eigentlich eher den Deutschen zutraute), die mit der Verfolgung und Bestrafung der liederlichen Rechtsbrecher beauftragt wird und den Namen HADOPI (Haute Autorité pour la Diffusion des Œuvres et la Protection des Droits sur Internet) trägt. Die schickt, üblicherweise aufgrund einer Denunziation, beim ersten Verstoß ein E‑Mail. Darin steht lediglich die IP-Adresse und der Zeitpunkt der fraglichen Urheberrechtsverletzung. Worum es geht, oder wer angeschwärzt hat, wir natürlich nicht verraten, dafür aber anschließend der Internetanschluss des Betroffenen von seinem Provider überwacht. Beim zweiten Mal erfolgt dieselbe Prozedur, bloß per Einschreiben. Beim dritten Mal ist der Provider verpflichtet, die Internet-Verbindung für 2 bis 12 Monate zu sperren. Außerdem kommt der Betroffene auf eine Terrorliste Blacklist (was man eigentlich eher den Amerikanern zutraute), so dass er auch bei keinem anderen Provider einen Anschluss erhält. Bezahlen muss er seinen Anschluss natürlich weiterhin. Er muss auch beweisen, dass er unschuldig ist, und er kann natürlich auch nach wie vor von den Monopolisten des geistigen Eigentums zivilrechtlich abgemolken werden. Eine Einspruchsmöglichkeit ist nicht vorgesehen. Wie gesagt, mindestens fair.
Die Franzosen nennen das “Digitale Guillotine”.
Und wie ihr analoges Vorbild ist auch diese ein Instrument der Angst. Der Angst von Urheberrechtsmonopolisten vor jeglicher technischer Innovation. John Philip Sousa hat in seinem Aufsatz “The Menace of Mechanical Music” schon 1906 die These vertreten, dass es bald keine Komponisten mehr gäbe, setzten sich die Grammophone und Reproduktionsklaviere durch. Ein sehr schönes Wort — Reproduktionsklavier. Das Grammophon und seine Hi-Fi-Stereo-Nachfolger haben sich allerdings durchgesetzt, dann ist die Kreativität explodiert. Sousa dürfte davon nur noch die Anfänge mitbekommen haben, er ist 1932 gestorben, und ein Jahr später hat der blinde Jazz-Pianist Art Tatum sein erstes Album Tiger Rag aufgenommen. Man sollte diesen Befürchtungen einfach keinen Glauben schenken. Andernfalls sollte man sich gut überlegen, worauf man sich einlässt.
We are going to bleed and bleed and hemorrhage, unless this Congress at least protects one industry that is able to retrieve a surplus balance of trade and whose total future depends on its protection from the savagery and the ravages of this machine.
Es geht um den Videorecorder. Es spricht der Lobbyist der Filmindustrie, Jack Valenti. Der Name alleine hört sich doch schon so derb nach Mafia an, oder? Und was er erzählt auch! Hollywood hat natürlich bestens am VCR verdient. Dass die Leute sich mit den Grundbedürfnissen der Menschen aber auch immer so vertun. Deshalb kann man ja auch am urheberechtswidrigen Download noch ganz gut verdienen, wie eine schicke Präsentation der Firma DigiRights Solution GmbH zeigt, indem sie einfach mal den Ertrag legaler und illegaler Downloads vergleicht.
ca. € 0,60 (netto) pro legal verkauftem Download gegenüber € 90,00 pro erfassten illegalen Download bei Rechtsverletzern, die zahlen
- Der Ertrag bei erfassten und bezahlten illegalen Downloads ist das 150 fache!
- Das bedeutet: Wenn 1.250 Rechtsverletzer erfasst werden, die zahlen, müssten zur Erwirtschaftung des entsprechenden Ertrages 150.000 Downloads legal verkauft werden
- Bei einer Zahlquote von 25 % müssten also pro Monat 5.000 illegale Downloads eines bestimmten Produktes erfasst werden.
- Dies ist pro Woche eine Erfassungszahl von 1.000, was bei gut laufenden Themen realistisch ist
- Die Zahlquote wird durch Vergleichsschlüsse und Ratenzahler regelmäßig bei einem durchschnittlichen Überwachungs- und Bearbeitungszeitraum von 6 Monaten gesteigert
Mit dem Geld kann man dann Lobbyisten wie Jack Valenti bezahlen, die dafür sorgen, dass freier Tausch von Kultugütern weiterhin kriminalisiert wird, damit man denen, die man dabei erwischt, das Geld aus der Tasche ziehen kann, um damit Lobbyisten… you get it.
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[…] 1250 Rechtsverletzer bringen soviel Kohle wie 150.000 legale Downloads! Kann man alles bei uns nachlesen. Das Urheberrecht steht auch bei unserer nächsten Grafik im Vordergrund. Stichwort “Trap […]