Three Strikes und die Angst des Monopolisten

Wir haben ja schon länger nichts mehr zum The­ma Urhe­ber­recht geschrieben, und da will ich die Gele­gen­heit­en mal nutzen, wieder ein­mal Wis­senswertes darüber zu bericht­en. Schauen wir zunächst ein­mal beim franzö­sis­chen Nach­barn vor­bei, der jet­zt endlich seine Three-Strikes-Regelung ver­ab­schiedet hat. Und im Grunde ken­nt man das ja: Wer dreimal beim ille­galen Down­load erwis­cht wird, bekommt das Netz abge­dreht. Lei­der geht bei der Berichter­stat­tung über die 3Strikes häu­fig unter, dass man beim drit­ten Mal auch (bis) zu zwei Jahre Haft, oder eine Geld­strafe von max­i­mal € 300.000 aufge­drückt bekom­men kann. Das ist nur fair, denn ein Richter schaut ja drauf, bei wem die Daten­leitung trock­en bleibt. Das Neue an der franzö­sis­chen Regelung ist jedoch die Schaf­fung ein­er eigen­ständi­gen Behörde (was man eigentlich eher den Deutschen zutraute), die mit der Ver­fol­gung und Bestra­fung der lieder­lichen Rechts­brech­er beauf­tragt wird und den Namen HADOPI (Haute Autorité pour la Dif­fu­sion des Œuvres et la Pro­tec­tion des Droits sur Inter­net) trägt. Die schickt, üblicher­weise auf­grund ein­er Denun­zi­a­tion, beim ersten Ver­stoß ein E‑Mail. Darin ste­ht lediglich die IP-Adresse und der Zeit­punkt der fraglichen Urhe­ber­rechtsver­let­zung. Worum es geht, oder wer angeschwärzt hat, wir natür­lich nicht ver­rat­en, dafür aber anschließend der Inter­ne­tan­schluss des Betrof­fe­nen von seinem Provider überwacht. Beim zweit­en Mal erfol­gt dieselbe Proze­dur, bloß per Ein­schreiben. Beim drit­ten Mal ist der Provider verpflichtet, die Inter­net-Verbindung für 2 bis 12 Monate zu sper­ren. Außer­dem kommt der Betrof­fene auf eine Ter­rorliste Black­list (was man eigentlich eher den Amerikan­ern zutraute), so dass er auch bei keinem anderen Provider einen Anschluss erhält. Bezahlen muss er seinen Anschluss natür­lich weit­er­hin. Er muss auch beweisen, dass er unschuldig ist, und er kann natür­lich auch nach wie vor von den Monop­o­lis­ten des geisti­gen Eigen­tums zivil­rechtlich abge­molken wer­den. Eine Ein­spruchsmöglichkeit ist nicht vorge­se­hen. Wie gesagt, min­destens fair.

Die Fran­zosen nen­nen das “Dig­i­tale Guillotine”.

Und wie ihr analoges Vor­bild ist auch diese ein Instru­ment der Angst. Der Angst von Urhe­ber­rechtsmo­nop­o­lis­ten vor jeglich­er tech­nis­ch­er Inno­va­tion. John Philip Sousa hat in seinem Auf­satz “The Men­ace of Mechan­i­cal Music” schon 1906 die These vertreten, dass es bald keine Kom­pon­is­ten mehr gäbe, set­zten sich die Gram­mo­phone und Repro­duk­tion­sklaviere durch. Ein sehr schönes Wort — Repro­duk­tion­sklavier. Das Gram­mophon und seine Hi-Fi-Stereo-Nach­fol­ger haben sich allerd­ings durchge­set­zt, dann ist die Kreativ­ität explodiert. Sousa dürfte davon nur noch die Anfänge mit­bekom­men haben, er ist 1932 gestor­ben, und ein Jahr später hat der blinde Jazz-Pianist Art Tatum sein erstes Album Tiger Rag aufgenom­men. Man sollte diesen Befürch­tun­gen ein­fach keinen Glauben schenken. Andern­falls sollte man sich gut über­legen, worauf man sich einlässt.

We are going to bleed and bleed and hem­or­rhage, unless this Con­gress at least pro­tects one indus­try that is able to retrieve a sur­plus bal­ance of trade and whose total future depends on its pro­tec­tion from the sav­agery and the rav­ages of this machine.

Es geht um den Vide­o­recorder. Es spricht der Lob­by­ist der Fil­min­dus­trie, Jack Valen­ti. Der Name alleine hört sich doch schon so derb nach Mafia an, oder? Und was er erzählt auch! Hol­ly­wood hat natür­lich bestens am VCR ver­di­ent. Dass die Leute sich mit den Grundbedürfnis­sen der Men­schen aber auch immer so ver­tun. Deshalb kann man ja auch am urhe­berechtswidri­gen Down­load noch ganz gut ver­di­enen, wie eine schicke Präsen­ta­tion der Fir­ma DigiRights Solu­tion GmbH zeigt, indem sie ein­fach mal den Ertrag legaler und ille­galer Down­loads vergleicht.

  • ca. € 0,60 (net­to) pro legal verkauftem Down­load gegenüber € 90,00 pro erfassten ille­galen Down­load bei Rechtsver­let­zern, die zahlen
  • Der Ertrag bei erfassten und bezahlten ille­galen Down­loads ist das 150 fache!
  • Das bedeutet: Wenn 1.250 Rechtsver­let­zer erfasst wer­den, die zahlen, müssten zur Erwirtschaf­tung des entsprechen­den Ertrages 150.000 Down­loads legal verkauft werden
  • Bei ein­er Zahlquote von 25 % müssten also pro Monat 5.000 ille­gale Down­loads eines bes­timmten Pro­duk­tes erfasst werden.
  • Dies ist pro Woche eine Erfas­sungszahl von 1.000, was bei gut laufend­en The­men real­is­tisch ist
  • Die Zahlquote wird durch Ver­gle­ichss­chlüsse und Raten­zahler regelmäßig bei einem durch­schnit­tlichen Überwachungs- und Bear­beitungszeitraum von 6 Monat­en gesteigert

Mit dem Geld kann man dann Lob­by­is­ten wie Jack Valen­ti bezahlen, die dafür sor­gen, dass freier Tausch von Kul­tugütern weit­er­hin krim­i­nal­isiert wird, damit man denen, die man dabei erwis­cht, das Geld aus der Tasche ziehen kann, um damit Lob­by­is­ten… you get it.

2 Meinungen zu “Three Strikes und die Angst des Monopolisten

  1. […] 1250 Rechtsver­let­zer brin­gen soviel Kohle wie 150.000 legale Down­loads! Kann man alles bei uns nach­le­sen. Das Urhe­ber­recht ste­ht auch bei unser­er näch­sten Grafik im Vorder­grund. Stich­wort “Trap […]

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