Brasiliens Militärdiktatur

Vergangenheitsbewältigung light

In Brasilien soll eine Wahrheit­skom­mis­sion während der Dik­tatur began­gene Men­schen­rechtsver­let­zun­gen aufklären.

Dilma Rousseff vor dem MilitärgerichtSichtlich gerührt verkün­dete die brasil­ian­is­che Präsi­dentin Dil­ma Rouss­eff am Mittwoch ver­gan­gener Woche, die brasil­ian­is­che Wahrheit­skom­mis­sion sei nun­mehr ein­gerichtet. Mit der Auf­gabe, die Ver­brechen während der von 1964 bis 1985 dauern­den Mil­itärdik­tatur zu unter­suchen, wur­den sieben Kom­mis­sion­s­mit­glieder betraut. Neben Intellek­tuellen, ehe­ma­li­gen Regierungsmit­gliedern und einem Ver­fas­sungsrichter gehören dem Gremi­um auch eine Psy­cho­an­a­lytik­erin sowie Rosa Maria Car­doso da Cun­ha, Rouss­effs Anwältin während der Dik­tatur, an. Vor allem let­ztere ist wegen der Vorgeschichte der Präsi­dentin umstritten.

Während der Dik­tatur war Rouss­eff in der marx­is­tisch-lenin­is­tis­chen Gueril­la­gruppe VAR-Pal­mares aktiv. Als ver­meintliche Anführerin ver­brachte sie drei Jahre in Gefäng­nis­sen, wo sie gefoltert wurde. Sämtliche poli­tis­chen Rechte wur­den ihr ent­zo­gen, erst durch das Amnestiege­setz von 1979 erlangte sie diese wieder.

Während des Wahlkampfs 2010 hat­te die rechte Presse Rouss­eff als Ter­ror­istin dargestellt und vor einem Rachefeldzug ihrer­seits gewarnt. Bei der Kom­mis­sion­se­in­führung betonte die Präsi­dentin: »Uns bewegt nicht der Revan­chis­mus, wed­er Hass noch der Wun­sch, die Geschichte neu zu schreiben, son­dern die Notwendigkeit, die ganze Wahrheit zu zeigen, ohne Ver­fälschung, ohne Veto.«

Der Ein­rich­tung der Wahrheit­skom­mis­sion war eine jahre­lange Auseinan­der­set­zung voraus­ge­gan­gen. Offiziere hat­ten gefordert, man müsse sich stattdessen mit den Ver­brechen der Dik­taturgeg­n­er beschäfti­gen. Dage­gen wen­det sich Jovini­ano Soares de Car­val­ho Neto, Vor­sitzen­der der Men­schen­recht­sor­gan­i­sa­tion »Tor­tu­ra nun­ca mais« (Nie mehr Folter) im Bun­desstaat Bahia: »Die soge­nan­nten Ter­ror­is­ten bzw. die linke Oppo­si­tion wur­den ja schon ver­fol­gt und bestraft, einige wur­den sog­ar ermordet, ohne dass es einen Prozess gab oder ein Recht auf Vertei­di­gung. Soll­ten diejeni­gen, die ihr Recht auf Wider­stand ­genutzt haben, noch ein­mal ver­fol­gt wer­den, wäre das ein­fach nur ungerecht.«

Aus Rück­sicht auf das Mil­itär hat die Wahrheit­skom­mis­sion nun zwar die Befug­nis, Per­so­n­en vorzu­laden, darf aber nie­man­den ankla­gen. Das Amnestiege­setz, das auch allen Mil­itärange­höri­gen Straf­frei­heit garantiert, bleibt unange­tastet. Die Kom­mis­sion soll nun alle Men­schen­rechtsver­stöße zwis­chen 1946 bis 1988 unter­suchen. »Diese große Zeitspanne ist ein weit­eres Instru­ment, den Prozess der Aufk­lärung zu ver­wässern und die Aufmerk­samkeit von der Mil­itärdik­tatur abzu­lenken«, ver­mutet der Poli­tik­wis­senschaftler Neto.

Unzufrieden mit dieser Art Ver­gan­gen­heits­be­wäl­ti­gung, ver­anstal­tet die Organ­i­sa­tion »Lev­ante Pop­u­lar da Juven­tude« seit März soge­nan­nte escra­chos. Dabei machen Protestierende vor den Woh­nun­gen oder Geschäften von ehe­ma­li­gen Folter­ern laut­stark auf die Täter aufmerk­sam und sprühen deren Namen auf die Straße. Car­la Bueno, Sprecherin der Sek­tion São Paulo, vertei­digt diese Form der Denun­zi­a­tion: »Der unvol­len­dete Prozess der Aufar­beitung der Ver­brechen des Mil­itärs hat dazu geführt, dass die heutige brasil­ian­is­che (Militär-)Polizei zu den gewalt­tätig­sten der Welt gehört. Das ist die direk­te Folge der Straflosigkeit, die sich bis heute fortsetzt.«

Cross­post­ing

Dieser Artikel erscheint auch in der Jun­gle World 22/12.

Im Namen von »Tor­tu­ra nun­ca mais« fordert Neto, dass nach Abschluss der Kom­mis­sion­sar­beit die Ange­höri­gen der Opfer mit den Befun­den auch vor Gericht gehen dür­fen: »Wenn es dann eine neue Inter­pre­ta­tion des Amnestiege­set­zes gibt, wird den Opfern endlich Gerechtigkeit wider­fahren.« Mit­tler­weile gibt es erste Zivilk­la­gen. Die Bun­desstaat­san­waltschaft São Paulo hat kür­zlich Anklage gegen zwei ehe­ma­lige Ange­hörige des Mil­itär erhoben. Sie ver­wen­det dabei eine juris­tis­che Kon­struk­tion, mit der das Amnestiege­setz eventuell aus­ge­he­belt wer­den kann. Das »Ver­schwinden­lassen« von Per­so­n­en wird als anhal­tende Ent­führung aus­gelegt, was als fortwähren­des Ver­brechen bestraft wer­den kann. Eine Entschei­dung des Bun­des­gericht­shofs über die Zuläs­sigkeit dieser Ankla­gen ste­ht noch aus.

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